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Unterschlagung

Eine Unterschlagung ist eine Straftat, nach der derjenige bestraft wird, der eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Der Straftatbestand der Unterschlagung ist in § 246 des Strafgesetzbuches StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht und setzt keinen Vermögensschaden voraus, betrifft also auch völlig wertlose Dinge, die nicht im Alleineigentum oder Miteigentum des Täters stehen, aber nicht herrenlos sein dürfen.

Eine Unterschlagung ist ein Auffangtatbestand für alle Taten, die sich gegen das Eigentum oder das Vermögen anderer richten. Detektive können dabei behilflich sein, eine Unterschlagung aufzudecken und den Täter zu überführen.

Eine Unterschlagung kommt bei Unternehmen häufig im Finanzbereich vor. Zu nennen ist z.B. die Nicht-Weiterleitung von in Form von Bargeld erhaltenen Zahlungen von Kunden etc. auf das Firmenkonto oder in die Firmenkasse. Übrigens regelt § 246 StGB, Abs. 3, dass schon der Versuch als solcher strafbar ist.

Ein Wirtschaftsdetektiv kann Unternehmen und Geschäftsleuten, die Opfer einer Unterschlagung geworden sind, bei der Aufklärung helfen. Die von dem Detektiv zusammengestellten Beweise können im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens als Beweismittel eingesetzt werden.

Fälle von Unterschlagung führen in einem Betrieb nicht selten zu großer allgemeiner Unruhe, die in Verdächtigungen verschiedenster Art resultieren können. Insbesondere der Vertrauensverlust ist ein belastendes Moment im betrieblichen Alltag.

Daher ist es wichtig, die Unterschlagung aufzudecken und Beweismittel zu beschaffen. Detektive können durch gezielte Testkäufe oder durch eine punktuelle Videoüberwachung Beweismittel erbringen, die den Täter überführen. Detekteien können somit dazu beitragen, die allgemeine Betriebsruhe wieder herzustellen und das Unternehmen vor weiteren finanziellen Schäden schützen.

In vielen Fällen ist es möglich, die Kosten für die Detektei im Rahmen der Prozesskosten vom überführten Täter erstattet zu bekommen, denn § 91 ZPO regelt, dass Detektivkosten immer dann erstattungsfähig sein können, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig fragen. Ihr Rechtsanwalt wird Sie dazu beraten.

Wenn Sie in Ihrem Betrieb von Unterschlagungen betroffen sind, sollten Sie das Gespräch mit unserer Detektei suchen um zu ergründen, wie auch Ihnen geholfen werden kann. Sie erreichen einen Detektiv unter

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 oder über das Kontaktformular. Natürlich ist die Beratung vertraulich und ohne Kosten.