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Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot – Beweise durch Detektive

Ehemalige Arbeitnehmer oder auch Partner haben oft weitreichende Kenntnisse über sensible Informationen aus Ihrem Betrieb und bezüglich Ihrer Betriebsführung. Sie haben alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten und ein Wettbewerbsverbot in den Arbeitsvertrag eingebaut.

Doch trotz dieser Konkurrenzklausel stellen Sie fest, dass der ehemalige Mitarbeiter die Klausel nicht einhält? Ihr Ex-Mitarbeiter tritt zum Beispiel an Ihre Kunden heran, nutzt Ihre Betriebsinformationen oder arbeitet schon bei einem Wettbewerber?

Reagieren Sie jetzt und lassen Sie diese Verdachtsmomente durch Detektive untersuchen und suchen den Kontakt zu unserer Detektei unter

0800 – 33 83 584

oder das Kontaktformular.

Neben den Ermittlungen, die unsere Detektei bei der Nichteinhaltung eines Wettbewerbsverbots ausführen, beraten wir Sie in Fällen dieser Art um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen vor unnötigen Schäden verschont bleibt. Grundsätzlich setzen Sie mit Gegenmaßnahmen auch ein deutliches Signal im Unternehmen, um andere Mitarbeiter davon abzuhalten, ähnlich zu agieren. Es liegt nun an Ihnen, einen ersten Schritt zur Verhinderung von Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot zu unternehmen.

Wenn Sie ein aktuelles Problem mit einem ehemaligen Mitarbeiter haben, den Sie verdächtigen, sich gegen das Wettbewerbsverbot zu verhalten und gegen die Konkurrenzklausel verstoßen könnte, kann unsere Detektei Ihnen wertvolle Unterstützung leisten bei der Erbringung von Beweisen gegen den Ex-Mitarbeiter.

Um rechtliche Schritte gegen einen solchen Verstoß ergreifen zu können, sind diese Beweise zwingend nötig. Unsere Detektive können durch gezielte Observationen des Ex-Mitarbeiters feststellen, ob es Verstöße gibt, die unsere Detektive dann schriftlich dokumentieren und mittels Fotos und Videos bebildern. Diese Berichte können Sie als wertvolles Beweismaterial bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nutzen.

Lassen Sie sich von einem Privatdetektiv beraten, wie auch Ihnen bei Verstößen gegen ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot durch eine Detektei geholfen werden kann.

Der Vorteil einer Detektei

Sie haben bislang nur eine Vermutung, aber als betroffene Partei müssen Sie die nötigen Beweise liefern. Das erfordert eine gezielte Vorgehensweise. Hier kommt unsere Profession zum Tragen, um gerichtsverwertbare Resultate zu erzielen. Verstöße gegen ein Wettbewerbsverbot führen zu finanziellen und auch heftigen emotionalen Reaktionen.

Auch deshalb raten wir auch dazu, die notwendigen Ermittlungen nicht auf eigene Faust durchzuführen , sondern durch professionelle Detektive ausführen zu lassen. Der Detektivbericht dient als Beweis, den Sie dann natürlich bei Verhandlungen mit dem betroffenen Mitarbeiter, aber auch zu einer juristischen Verfolgung einsetzen können.

Auf Grund der Resultate unserer Ermittlungen können dann neue Vereinbarungen mit dem Ex-Mitarbeiter getroffen werden, oder seine Schadenersatzpflicht (Vertragsstrafe) wird beweiskräftig dargelegt.

Wenn neue Vereinbarungen getroffen wurden, kontrollieren unsere Detektive später, ob die Vereinbarungen eingehalten werden, oder ob erneut eine Vertragsstrafe fällig wird. Übrigens können Detektivkosten durch den überführten Ex-Mitarbeiter erstattungsfähig sein, so dass dieser Ihnen die Detektivkosten zu ersetzen hat. Ihr Rechtsanwalt wird Sie dazu beraten.

Erstattung der Detektivkosten bei Verstoß gegen das nachvertragliche Konkurrenzverbot (Wettbewerbsverbot)

Detektivkosten sind in vielen Fällen erstattungsfähig, wenn der Einsatz der Detektei berechtigt war. Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 29.12.2010 unter dem Aktenzeichen 14 W 757/10 entschieden, dass berechtigte Detektivkosten durch die überführte Person zu ersetzen sind. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Erstattung von Detektivkosten bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot.