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Abhören

In der heutigen Zeit steigt das Risiko, abgehört zu werden, immer weiter. Durch die Miniaturisierung der Abhörgeräte (häufig auch Wanzen genannt) und die fallenden Preise ist Abhören heutzutage für beinahe jeden erschwinglich und der Internethandel vertreibt Wanzen für jeden Geldbeutel und für jede Gelegenheit.

Da sich heute nicht mehr nur der Staat oder die Nachrichtendienste mit dem Abhören beschäftigen, sondern auch Firmen ihre Konkurrenten abhören, Nachbarn lauschen und Ehepartner zur Wanze greifen, um Informationen zu erlangen, ist das Risiko, dass auch Ihre Gespräche oder Ihr Telefon abgehört wird, natürlich latent vorhanden.

Selbstredend können die Gründe für das Abhören so mannigfaltig sein wie die technischen Mittel, die es zu kaufen gibt. Das staatliche Abhören durch die Ermittlungsbehörden bewegt sich aufgrund einer richterlichen Verfügung in einem gesetzlich gesteckten Rahmen und darf auch nur dann durchgeführt werden, wenn es zur Aufklärung schwerer Verbrechen stattfindet. Wenn Privatpersonen sich mit Abhören beschäftigen oder Firmen ihre Konkurrenten abhören, handelt es sich um einen illegalen Lauschangriff, der gemäß § 201 II Nr. 1 StGB geahndet wird. Übrigens schrecken auch fremde Nachrichtendienste nicht davor zurück, durch abhören an Betriebsgeheimnisse zu gelangen.

Der Begriff Wirtschaftsspionage ist in den Medien immer häufiger präsent und die Bekämpfung von Wirtschaftsspionage wird für sehr viele Firmen immer wichtiger, um ihre Marktposition zu sichern und sich davor zu schützen, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse an die Konkurrenz zu verlieren. Im Bereich der Wirtschaftsspionage wird Abhören immer wieder eingesetzt. Dabei ist nicht nur Telefon abhören ein Thema, sondern auch das Abhören von Büros findet immer wieder statt. Die Möglichkeiten in beiden Fällen sind sehr vielfältig und können jeweils auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden.

Was muss beim Abhören beachtet werden?

Da man bei Lauschmitteln zwischen batteriebetriebenen und netzgebundenen, also mit dem Stromnetz verbundenen, Lauschmitteln wählen kann, ist für den Lauscher zunächst einmal die Überlegung wichtig, ob es ihm gelingt, sich unbemerkt Zugang zu dem abzuhörenden Raum oder Telefon zu verschaffen. Bei batteriebetriebenen Wanzen müsste sich der Lauscher auch in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen Zutritt verschaffen können. Bei netzgebundenen Wanzen hingegen reicht der einmalige ungestörte Zutritt aus.

Neben Wanzen, die in einem Telefon oder einem Raum installiert werden, gibt es auch die Möglichkeit, so genannte Körperschallmikrofone zu nutzen, die zum Beispiel an einem Fenster oder Fensterrahmen zum Einsatz kommen. Auch Richtmikrofone und Lasermikrofone sind möglich. Bei den letztgenannten Beispielen kann Abhören von außerhalb stattfinden, ohne Zugang zu den Räumlichkeiten gehabt haben zu müssen.

Fürchten Sie, in Ihren privaten oder geschäftlichen Räumlichkeiten abgehört zu werden? In diesem Fall sollten Sie sich von einem unserer Experten zum Thema Abhören unter der kostenfreien Rufnummer

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beraten lassen. Wir raten Ihnen dringend, ein solches Gespräch von einem sicheren Telefon aus zu führen.