Müssen Sie Unterhalt für Ihre Exfrau bezahlen? Haben Sie Zweifel daran, dass Ihre Exfrau nicht längst mit einem anderen Mann auf Ihre Kosten eine eheähnliche Gemeinschaft eingegangen ist und beide in einem eheähnlichen Verhältnis zusammen leben?
Dann sollten Sie durch spezialisierte Detektive überprüfen lassen, ob der Unterhalt zu Recht gefordert wird oder ob Ihre Ex-Frau Sie vielleicht mit ihren Unterhaltsforderungen nur ausnimmt wie eine Weihnachtsgans. Detektive können die Wahrheit ans Tageslicht bringen und feststellen, ob eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt und die Unterhaltszahlungen zu Unrecht gefordert werden.
Oft ist es so, dass die Ex-Frau schon lange ein eheähnliches Verhältnis hat und noch lange nach der Scheidung ihren Ex-Mann hintergeht, indem sie völlig zu Unrecht Unterhalt einfordert. Das gängigste Beispiel ist das Zusammenziehen der Ex-Frau mit einem neuen Lebensgefährten, ohne den Unterhalt zahlenden Ex-Mann darüber zu informieren, wenn dieses Zusammenleben dauerhaft ist und die beiden Personen in einer wirtschaftlichen Lebensgemeinschaft zusammenleben, so hat das grundlegende Bedeutung für die Unterhaltszahlungen bezogen auf den Ehegattenunterhalt.
Allerdings ist es häufig so, dass die unterhaltsbeziehende Frau diese eheähnliche Gemeinschaft schlichtweg verschweigt, um den Ehegattenunterhalt weiter in betrügerischer Absicht zu beziehen.
Ein weiteres Beispiel für Unterhaltsbetrug ist eine neu aufgenommene Arbeit der Ex-Frau, die nichtangegeben wird. Diese Arbeitstätigkeit kann sowohl offiziell oder aber in Form von Schwarzarbeit ausgeübt werden. Grundsätzlich müsste Ihre Ex-Frau Sie darüber informieren, denn ein Arbeitseinkommen beeinflusst die Höhe des zu zahlenden Unterhalts.
Allerdings kommt es regelmäßig vor, dass diese Einkünfte nicht angegeben werden. Hier setzt die Arbeit von Detekteien ein, denn Detektive beschaffen in Fällen dieser Art die nötigen Beweise. Haben Sie den Verdacht, dass auch Sie Opfer von Unterhaltsbetrug sind? Dann zögern Sie nicht unnötig länger, sondern sprechen Sie mit einem unserer Privatdetektive über die Möglichkeiten der Beweisführung zur eheähnlichen Gemeinschaft, die im juristischen Jargon auch soziökonomische Lebensgemeinschaft genannt wird.
Wenn Sie Ihre Unterhaltszahlungen stoppen wollen, müssen Sie die eheähnliche Lebensgemeinschaft oder die Arbeitstätigkeit beweisen. Detektive unterstützen Sie dabei effektiv und zielgerichtet und beschaffen Beweismaterial, das Sie vor dem Familiengericht nutzen können, wo die Fragen eheähnliche Gemeinschaft Unterhalt behandelt werden.
Für die sofortige Beratung durch einen Privatdetektiv zum Themenkomplex Beweisführung bei Unterhaltszahlungen bei eheähnlicher Gemeinschaft rufen Sie bitte
0800 – 33 83 584
an, oder schreiben uns über das Kontaktformular. Unsere Detektive sind überregional für Sie tätig und sind gerichtserfahrene Zeugen, wenn es um Unterhaltsermittlungen geht.