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Ermittlung in Erbschafts­angelegenheiten

Bei der Aufteilung einer Erbschaft kann es um erhebliche Vermögenswerte gehen. Sofern Unsicherheit und Unklarheit über Verwandtschaftsverhältnisse bestehen oder ggf. ein Miterbe gesucht wird, kann die Einschaltung einer Detektei sinnvoll sein.

Die Detektei kann durch verschiedene Methoden entsprechendes Material beschaffen.

Eine Aufgaben für einen Privatdetektiv ist das Suchen nach nicht-ehelichen Kindern, die seit Jahren auch die gleichen Erbansprüche wie eheliche Kinder genießen.

Ebenso kann ein Detektiv Ermittlungen aufnehmen, die zum Auffinden des leiblichen Vaters oder der Mutter des Auftraggebers führen. Heute wird dieses auch gerne mit der Begriff biologischer Vater bezeichnet.

Generell führen Detektive auch Erbenermittlungen im Rahmen von Erbschaften durch.

Infoline zu Erbschaftsermittlung und Erbenermittlung:

0800 – 33 83 584

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