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Kontenermittlung

Haben Sie an einen Kunden Ware geliefert und dieser kommt seinen Verpflichtungen nicht nach und bezahlt nicht? Angeblich verfügt er über keinerlei Einnahmen und könne Ihre Forderung nicht realisieren?

Oder sind Sie geschieden und Ihr Ex-Mann ist Ihnen und Ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig? Privatdetektive bekommen sehr häufig zu hören, dass die unterhaltspflichtige Person sich vor der Zahlung drückt. Als Begründung wird häufig angegeben, dass sich die berufliche Situation geändert hat. Hören Sie dann, dass er nur noch wenige Stunden arbeitet oder sogar arbeitslos ist? Auch hier können Sie nicht an Ihr Geld kommen?

Im Rahmen einer Kontenermittlung können Privatdetektive versuchen herauszufinden, wo eine Zielperson eine Kontoverbindung unterhält (Kontoermittlung). Informationen über den Kontostand und Kontobewegungen werden bei einer Kontenermittlung jedoch grundsätzlich nicht bekannt. Von Anfragen zu diesem Thema bitten wir auch grundsätzlich Abstand zu nehmen, da wir Ihnen dabei weder helfen können noch dürfen oder wollen. Die Kontenermittlung richtet sich ausschließlich auf ein Konto, in das Sie dann hineinpfänden können, sofern das Konto über eine Deckung verfügt.

Möchten Sie gern endlich Ihre Forderungen realisieren? Dann sollen Sie sich zur Kontoermittlung unter der Rufnummer

0800 – 33 83 584

von einem erfahrenen Privatdetektiv diskret und ausführlich beraten lassen. Im Rahmen eines solchen Gespräches werden Sie über alle Aspekte einer Kontenermittlung informiert, so dass Sie auf Basis dieser Informationen Ihre Entscheidung treffen können, ob eine Detektei ein Konto ermitteln soll.