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Lärmbelästigung durch Nachbarn

Lärm schädigt die Gesundheit. Wenn der Nachbar oder der Mieter über einem sich nicht an die gebotene Ruhe hält, müssen Sie möglichst schnell tätig werden. Der Artikel zeigt verschiedene Möglichkeiten zur Lösung bei Lärmbelästigung und Ruhestörung auf.

Lärm beeinträchtigt erheblich die Lebensqualität. Er kann sogar ernste Krankheiten verursachen. Dabei ist es nicht nur eine massive Geräuschkulisse, wie sie etwa an stark befahrenen Straßen oder in Diskotheken herrscht, die krank macht. Auch vergleichsweise moderate Töne greifen die Gesundheit an. Es ist dann nicht das Gehör, das Schaden nimmt, sondern die Nerven. Besonders nachts ist Lärm störend.

Der Mensch nimmt Geräusche im Schlaf intensiver wahr und empfindet diese als besonders unangenehm. Es ist deshalb sehr wichtig, für eine geräuscharme Umgebung zu sorgen. Wer als Mieter in einer Wohnung lebt, macht leider häufig die leidvolle Erfahrung, dass andere Mieter Lärm anders definieren und nur wenig Rücksicht auf Ihre Bedürfnisse nimmt.

Gerade beim Thema Lärm durch den Nachbarn herrscht große Unsicherheit, was erlaubt ist und wann Sie ein klärendes Wort sprechen sollten. Der Artikel zeigt, was Sie ertragen müssen und wann Sie einschreiten sollten.

Ruhestörung – was erlaubt ist und was nicht

Lärmbelästigung durch Nachbarn ist besonders in Mietshäusern ein Thema, das immer wieder zu erbitterten Streit führt. Mieter untereinander sind sich nicht einig und auch zwischen Mieter und Vermieter kommt es zu Unstimmigkeiten.

Das Problem ist, dass es zwar durchaus klare gesetzliche Regelungen zum Thema Lärm gibt, diese aber bei näherer Betrachtung keineswegs eindeutig sind.

Zunächst gelten während der Nachtruhe andere Regelungen als zur Tageszeit. Es ist nicht bundeseinheitlich geregelt, wann die Nachtruhe einsetzt. Meist ist es die Zeit zwischen 22:00 und 6:00. Zur Sicherheit fragen Sie bei der Gemeinde nach, in der Sie leben. Während dieser Zeit darf Ihr Nachbar nur Musik in Zimmerlautstärke hören. Ruhestörender Lärm ist zu unterlassen.

Zimmerlautstärke bedeutet, dass der Lärm im Zimmer bleiben muss und der Geräuschpegel den Nachbarn nicht stören darf. Das Problem ist, dass sich das nicht eindeutig festlegen lässt. Der Verursacher des Geräusches weiß oft nicht, welcher Lärm beim Nachbarn ankommt. Ältere Häuser sind kaum schallisoliert und jedes Geräusch kommt fast ungefiltert bei anderen Hausbewohnern an.

Lärm bedeutet auch gegenseitige Rücksichtnahme

Beim Thema Lärm gilt es, ein wenig Fingerspitzengefühl und Rücksichtnahme walten zu lassen. Ein Baby weiß nichts von Zimmerlautstärke und lässt auch nicht so einfach abstellen. Falls also Ihre Nachbarn gerade ein Neugeborenes versorgen, müssen Sie wohl oder übel vorübergehend mit einer höheren Lärmbelästigung rechnen. Das Weinen eines Babys oder von kleinen Kindern gilt nicht als Lärm genau wie das Spielen eines Kindes.

Folgende Lärmquellen empfinden viele als störend. Dagegen können Sie einschreiten:

  • Lärmbelästigung durch Schritte: Wie stark sich die Schritte des Nachbarn über Ihnen auswirkt, hängt von der Isolierung des Hauses ab. Nicht immer lässt sich das abstellen. Sie sollten es auf jeden Fall melden, da eine Sanierung das Problem beseitigen oder mindern kann.
  • Sexgeräusche können als ganz besonders störend empfunden werden. Das müssen Sie nicht immer hinnehmen. Es gibt einschlägige Urteile, welche betroffenen Nachbarn recht gibt.
  • Duschen sollte normalerweise nicht zu einer Lärmbelästigung führen, kommt aber in älteren Häusern durchaus vor. Meist ist das kein Grund, die Polizei einzuschalten. Das Problem liegt in der Regel an einem hellhörigen Haus. Auf jeden Fall informieren Sie den Wohnungsinhaber.
  • Gartenarbeiten mit starker Geräuschentwicklung zum Beispiel durch einen Rasenmäher in Wohngebieten ist meist nur an Werktagen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr erlaubt. Bei sehr lauten Geräten gelten sogar noch kürzere Zeiten. Diese dürfen Sie oft nur am Vormittag zwischen 9:00 und 13:00 und am Nachmittag zwischen 15:00 und 17:00 benutzen.
  • Gleiches gilt auch für andere laute Geräte wie Freischneider, Laubsauger, Rasentrimmer, Motorkettensägen, Motorhäcksler, Vertikutierer und ähnliche Gartengeräte.
  • Hausmusik darf der Vermieter nicht gänzlich verbieten. In den meisten Fällen legt er bestimmte Zeiten fest, an die sich der Musikant halten muss.
  • Tiergeräusche: Das ist ähnlich problematisch wie lärmende Babys. Es gibt Gerichtsurteile, die einem Hahn verbieten, zu einer bestimmten Zeit zu krähen. Wie sich das praktisch umsetzen lässt, nennt das Urteil leider nicht. Falls ein Nachbarhund ständig bellt, muss dieser im schlimmsten Fall verkauft oder dem Tierheim übergeben werden.

Diese Liste ist natürlich noch nicht vollständig. Es gibt Belästigungen durch Streit, laute Musik, Partylärm oder Geräuschentwicklung durch eine Baustelle. Auch diese Lärmbelästigungen müssen Sie nicht hinnehmen.

Das können Sie gegen die Lärmbelästigung in Haus oder Wohnung tun

Häufig ist es dem Lärmverursacher nicht bewusst, dass der Nachbar große Teile seines Lebens mitbekommt. Der einfachste Lösungsweg besteht darin, einfach zu klopfen und es ihm mitzuteilen. Der Ton macht die Musik und so sollten Sie zumindest anfangs freundlich sein. Falls es nichts nutzt, treten Sie dem Bewohner der anderen Wohnung gegenüber bestimmter auf.

Hält die Lärmbelästigung durch den uneinsichtigen Mieter an, führt der nächste Weg zum Vermieter. Wenn Sie ein gutes Verhältnis haben, versuchen Sie das Problem mit ihm ruhig zu besprechen. Meist hat dieser eine höhere Autorität und kann die Lärmquelle häufig abstellen.

Bei anhaltender Lärmbelästigung ist auch eine Mietminderung möglich. Sie müssen allerdings dem Vermieter ausreichend Zeit geben, den Mangel abzustellen. Dieser kann den Lärmverursacher dann seinerseits abmahnen und im schlimmsten Fall sogar kündigen. Eine Modernisierung des Hauses ist ebenfalls denkbar.

Lassen Sie sich von einem Anwalt oder vom Mieterverein oder dem Deutschen Mieterbund über die Höhe der Mietminderung beraten. Wenn Sie diese zu hoch ansetzen, geraten Sie mit der Miete in Rückstand. Das kann im schlimmsten Fall für Sie selbst die Kündigung bedeuten.

Natürlich können Sie bei einer akuten Lärmbelästigung durch einen anderen Nachbarn auch einfach die Polizei holen. Ist der Anruf gerechtfertigt, sorgen die Beamten für Ruhe. Das hat meist Erfolg. Eine wiederholte Lärmbelästigung können die Behörden sogar mit einem Bußgeld belegen. Bis zu 5000 Euro kann das kosten.

Ihre persönliche Checkliste bei Ruhestörung

Thema: Nachts Duschen und Baden

Sie dürfen Baden wann Sie wollen, auch nachts. Da ist es allerdings beschränkt auf  30 Minuten.  Die dabei entstehenden Wassergeräusche sind normale Wohngeräusche, die auch während der Ruhezeiten gestattet sind. Sagt die Hausordnung etwas anderes lässt sich das meist nicht vor einem Gericht durchsetzen.

Thema: Lärm durch Kinder

Kinder dürfen auch in den Ruhezeiten spielen. Die dabei entstehenden Geräusche sind keine Ruhestörung. Wer sich dennoch gestört fühlt, kann eine freundliche Unterhaltung mit den Eltern der Kinder führen. Meistens haben diese Verständnis für das Empfinden anderer Anwohner, wenn diese nicht zu überempfindlich sind.

Allerdings gilt das nur für normalen Lärm durch Kinder. Vorsätzlich verursachten Kinderlärm brauchen Sie nicht laufend zu dulden. Fangen oder Fußball im Hausflur sind nicht normaler Lärm. Bei laufender Wiederholung können Sie dagegen vorgehen.

Thema: Hunde

Hunde bellen. Das ist normal. Manch einem Nachbar geht das laufende Bellen aber gehörig auf den Zahn.  Der Hundebesitzer ist dafür verantwortlich, dass das ständige Bellen vor allem die Ruhezeiten unterbleibt. . Gelegentliches Bellen stellt aber keinen berechtigten Anlass zur Beschwerde dar. Gegen dauerndes Bellen können Sie sich zur Wehr setzen.

Thema: Party

Auch für ein Fest gelten Regeln. Übermäßiger Lärm ist nicht erlaubt. Gibt es vielleicht Ausnahmen wie eine Hochzeit, so sind „normale“ Feste auch nur im normalen Rahmen erlaubt. Wollen Sie etwas feiern sprechen Sie vorher mit den anderen Mietern oder Nachbarn oder laden diese einfach mit ein. Feiern sie mit fühlt sich auch niemand gestört.

Thema: Werkeln in der Nacht

Heimwerken dürfen Sie, aber in den gesetzlichen Ruhezeiten müssen Sie Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen und dürfen nur Arbeiten verrichten, die geräuschlos sind.

Thema: Musik

Musik hören darf jeder, aber immer nur in Zimmerlautstärke. Das gilt für jede Tageszeit. Zimmerlautstärke heißt aber nicht, dass der Nachbar gar nichts davon hören darf. Laute Musik im Haus kann jedoch eine Ruhestörung bedeuten.

Spielen Sie selber ein Instrument, gestatten die meisten Gerichte täglich zwei Stunden Zeit zum Üben, allerdings nicht zu den Ruhezeiten.

Was tun gegen Lärmbelästigung?

Ständige Ruhestörung im Haus oder der Nachbarschaft ist nicht hinnehmbar. Wenn Sie ihn  Ihrer eigenen Wohnung nachts nicht mehr schlafen können, weil andere Leute zu laut sind, müssen Sie etwas unternehmen.

Egal ob es um eine Mietminderung dem Vermieter gegenüber geht oder ob Sie einfach nur ihre Ruhe in Ihrer Wohnung wollen: Sie brauchen harte Fakten, um sich gegen die Ruhestörung zu wehren.

Sie können schlecht laufend die Polizei rufen. Vielmehr benötigen Sie Belege und gerichtsverwertbare Beweise für den unzulässigen Lärm. Dann haben Sie eine Chance, sich gegen den lärmenden Nachbarn durchzusetzen.

Ein Lärmprotokoll kann bei Lärm aus der Wohnung des Nachbarn nützlich sein

Andauernde Lärmbelästigung führt nicht selten vor Gericht. In diesem Fall müssen Sie harte Fakten und Beweise anführen. Bis es zum Gerichtstermin kommt, liegt eine lange Zeit des Streits hinter Ihnen. Wichtig ist, dass Sie die Ruhestörung beweisen können.

Die Fragen des Richters einfach aus dem Bauch heraus zu beantworten, ist nicht sehr glaubhaft. Besser ist es, wenn Sie ein genaues Lärmprotokoll präsentieren. Häufig haben Sie nicht die Zeit, jede Lärmbelästigung zu protokollieren.

Besser als ein Lärmprotokoll sind aber klare Beweise und neutrale Zeugen. Denn der verklagte Nachbar oder der Vermieter werden ohne Zweifel Ihr eigenes Lärmprotokoll anzweifeln und bestreiten.

Daher ist die bessere Lösung der Einsatz einer Detektei. Ein Detektiv nimmt Ihnen die Arbeit ab. Er ist auch dann für Sie tätig, wenn Sie selbst schlafen. Sie können damit lückenlos nachweisen, wann der Nachbar unangemessen laut war, zur Not die ganze Nacht.  Die Zeugenaussage eines Detektivs hat eine höhere Beweiskraft vor Gericht als der eigene Vortrag des Klägers.

Mit einem Detektiv sind Sie auf der sicheren Seite

Natürlich brauchen Sie nicht gleich die schwersten Geschütze ausfahren. Viele Nachbarn sind aber uneinsichtig und vergessen, dass deren Freiheit dann aufhört, wo Ihre Rechte beginnen. Ständiger Streit um Ruhestörung in der Nachbarschaft zerrt an Ihre Nerven und Sie sollten stets bemüht sein, eine friedliche Lösung zu erreichen. Ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter und dem andren Mieter ist ein guter Anfang und löst häufig das Problem.

Wenn Sie allerdings bemerken, dass persönliche Gespräche wenig nutzen, und Sie weiter gestört werden, engagieren Sie einen Privatdetektiv. Er hat dann Zeit, genügend Fakten zu sammeln. Die Daten sind hilfreich, wenn Sie beim Vermieter eine Mietminderung durchführen. Landet der Fall in irgendeiner Form vor einem Zivilgericht, sind sie auf der sicheren Seite.

Die Kosten für einen Detektiv können nach dem Verursacherprinzip sogar ersetzbar sein. Dazu befragen Sie am besten Ihren Anwalt. Da Lärmbelastung Ihre Gesundheit gefährdet, lohnen sich die Kosten.

Sollten Sie unter Lärmbelastung leiden, sprechen Sie jetzt mit einem Privatdetektiv um zu erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, die Störung für Sie zu beweisen. Rufen Sie an:

0800 – 33 83 584