Eines der oft unterschätzten Probleme für Arbeitgeber: Lohnfortzahlungsbetrug durch Arbeitnehmer, die eine Krankheit beim Arzt nur vortäuschen und sich so einen Krankenschein erschleichen.
Kann ein Arbeitgeber beweisen, dass der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht hat, droht dem Mitarbeiter die fristlose Kündigung. Das Arbeitsrecht steht im Falle eines Betruges auf Seiten der Arbeitgeber. Um die nötigen Beweise zu bekommen, bietet sich der Einsatz einer auf diesem Gebiet erfahrenen Detektei an.
Darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter im Falle einer Krankheit beobachten lassen?
Das Bundesarbeitsgericht hat zuletzt mit Urteil vom 29. Juli 2017 unter dem Aktenzeichen 2 AZR 597/16 entschieden, dass der Einsatz von Detektiven durch den Arbeitgeber bei begründetem Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers erlaubt ist.
Damit ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Krankheitsfall beobachten lassen kann, ist es nötig, dass ein handfester Verdacht gegen den Blaumacher vorliegt.
Ohne einen entsprechenden Verdacht gibt es keinen berechtigten Grund, eine Detektei hinzuzuziehen.
Typische Gründe, die den Verdacht auf Krankschreibungsbetrug untermauern sind:
- Der Arbeitnehmer kündigt seinen Krankenschein an. Das kann sein im Zuge eines Streits mit dem Chef oder einem abgelehnten Urlaubsantrag zum gewünschten Termin.
- Ist der Mitarbeiter regelmäßig im oder nach dem Urlaub krank oder meldet sich regelmäßig krank kurze Zeit bevor er Urlaub hat, ist das ein Indiz.
- Kommt der Mitarbeiter einer Aufforderung nicht nach, sich vom Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, ist das ein begründeter Verdacht.
- Sieht der Chef oder ein Kollege den Mitarbeiter während der Zeit der vorgeblichen Erkrankung in Arbeitskleidung, bei einer anderen Tätigkeit, die von einem Kranken so nicht zu erwarten ist oder bei hohem Alkoholkonsum, reicht das als Grund für den Einsatz einer Detektei.
- Verdächtig ist auch ein Krankenschein, der rückwirkend ausgestellt wurde oder bei dem er den Patienten gar nicht gesehen hat.
- Nebentätigkeit oder eine andere Tätigkeit während der Erkrankung.
Welche Krankheiten täuschen Arbeitnehmer gerne vor?
Arbeitnehmer täuschen oft körperliche Symptome vor, berufen sich aber auch gerne auf seelische Probleme wie Burn-Out oder ähnlich, um sich ein ärztliches Attest zu erschleichen.
Die Symptome bei der Krankmeldung sind entweder frei erfunden wie beispielsweise Bauchschmerzen, Magenverstimmung, Rückenschmerzen oder ähnlich.
Manchmal gehen Arbeitnehmer soweit, dass sie sich leichte Erkrankungen selber zufügen wie beispielsweise Abszesse durch eine Injektion von Speichel in die Haut.
Mitarbeiter mit einer manipulierten Krankheit täuschen ganz gezielt das eigene Umfeld, insbesondere den Arzt oder einen Entscheidungsträger im Gesundheitswesen.
Hohe Schäden durch erschlichene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Lohnfortzahlungsbetrug verursacht enorme Kosten. Dazu zählen:
- Arztkosten.
- entgangene Arbeitsleistung zum Nachteil des Unternehmens bei gleichzeitiger Lohnfortzahlung über 6 Wochen.
- aufwendige diagnostische Verfahren oder die Nachsorge.
Letztlich entstehen den Unternehmen und dem Gesundheitssystem Schäden in Milliarden Euro Höhe durch Lohnfortzahlungsbetrug.
Kann ich einem überführten Simulanten kündigen?
Wenn Sie einen klaren Nachweis eines Fehlverhaltens eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers haben, hat sich die Ihre Rechtsposition deutlich verbessert.
Um diesen Nachweis zu erhalten, ist das Einschalten einer Detektei bei einem konkreten Verdacht ein probates Mittel. Detektive führen dann eine Observation durch, um festzustellen, welches Verhalten die sogenannte Zielperson während der Krankschreibung in der Öffentlichkeit an den Tag legt.
Jede Kündigung ist eine Entscheidung im einzelnen Fall. Im Zweifel beurteilt dann ein Gericht, ob eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt ist.
Bei nachgewiesenem Lohnfortzahlungsbetrug hat der Chef jedoch gute Karten. Verschiedenste Landesarbeitsgerichte (LAG) haben in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug zu Gunsten der Arbeitgeber entschieden.
Ein Beispiel zu dieser Rechtsprechung: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2013 – 10 Sa 100/13. Eine fristlose Kündigung weil ein Arbeitnehmer sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen hat, ist gerechtfertigt, genau wie die Arbeit eines Detektiven in so einem Fall.
Haben Sie ein Problem mit Lohnfortzahlungsbetrug in Ihrer Firma?
Wenn Sie einen Fall von Lohnfortzahlungsbetrug in Ihrem Betrieb haben, schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen gleich an. Ein erfahrener Wirtschaftsdetektiv berät Sie zu der diskreten Arbeit im Zusammenhang mit dem krankgeschriebenen Mitarbeiter.
Durch gezielte und gesetzeskonforme Ermittlungen versuchen wir, die nötigen Beweise für die vorgetäuschte Krankheit zu erbringen. Gelingt das, können Sie sehr oft die entstandenen Kosten für das Detektivbüro von dem Simulanten einfordern. Sie schreiben dann die Kündigung und nehmen den Mitarbeiter in Regress.
Übrigens ist Lohnfortzahlungsbetrug eine Straftat, wie der Wortbestandteil Betrug schon ausdrückt. Derjenige hat sich dann die Lohnfortzahlung während der Krankschreibung erschlichen, so dass Sie auch strafrechtlich handeln können.
Lassen Sie sich jetzt beraten, wie wir Ihnen helfen:
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