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Rufschädigung – was ist das und wie lässt sie sich beweisen?

Die Rufschädigung ist eine Handlung, die sich gegen den guten Ruf einer Person oder auch einer Firma richtet. Wir sprechen dann von Rufschädigung, wenn jemand eine unwahre und ehrenrührige Tatsachenbehauptung von sich gibt. Die Äußerungen von unwahren Tatsachen betreffen sowohl der Bereich des Strafrechts als auch den des Zivilrechts.

Rechtlicher Hintergrund zur Rufschädigung

Betrachten wir zunächst das Strafrecht. In diesem kann die Rufschädigung eine Verleumdung oder üble Nachrede sein.

Geregelt ist dieser Tatbestand in den Paragraphen 186 und 187 ff. des Strafgesetzbuchs. Demnach steht er ausdrücklich unter Strafe.

In § 187 StGB regelt der Gesetzgeber die Verleumdung. Darunter versteht man die Verbreitung einer unwahren Tatsache bezogen auf einen anderen Menschen. Diese falsche Tatsache muss geeignet sein, den anderen Menschen in der öffentlichen Meinung „herabzuwürdigen“. Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann dann nachteilig betroffen sein.

Was aber ist eine solche falsche Tatsache? Der Gesetzgeber bezeichnet eine derartige Sache als einen konkreten Vorgang oder Zustand der Vergangenheit oder Gegenwart. Dieser Vorgang oder Zustand muss wahrnehmbar in die Realität getreten sein, damit sie überhaupt beweisbar ist.

Dem entgegen gibt es freie Äußerungen einer Meinung und die Abgabe von Werturteilen ohne einen greifbaren „Tatsachenkern“. Seine Meinung über eine Person darf man also äußern, wenn keine bewusst falschen Fakten verbreitet werden. Auch Kritik ist juristisch gesehen generell gestattet, sofern sie nicht am Kern der Sache vorbei geht uns falsch ist. Es ist dabei ohne Belang, ob diese im Internet oder im realen Leben verbreitet wird.

Bevor Sie also gegen eine Person oder ein Unternehmen etwas behaupten, das nicht zwingend falsch ist, aber dem anderen zum Schaden gereichen kann, bereden Sie Ihr Vorgehen besser vorher mit einem Anwalt. Das gilt besonders dann, wenn Sie einen solchen negativen Beitrag online im Internet verbreiten wollen.

Wann ist die Rufschädigung eingetreten?

Weiß der Verbreiter der unwahren Tatsachenbehauptung, dass diese in Wirklichkeit falsch ist und verbreitet er dennoch diese falschen Behauptung über einen Anderen, um dessen Ansehen in der Öffentlichkeit herunterzuspielen,  begeht er eine Rufschädigung.

Nach § 186 StGB begeht derjenige eine üble Nachrede, der eine nicht erweislich wahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, jemanden herabzuwürdigen. Daraus folgert aber auch: Wahre Tatsachen dürfen Sie ungestraft verbreiten, auch wenn diese negativ auf die andere Person oder ein Unternehmen wirken.

Hat jemand rufschädigende Äußerungen über Sie verbreitet? Dann haben Sie auch die Option, zivilrechtlich gegen diese Diffamierungen vorzugehen. Das kann eine einfache Abmahnung sein oder auch deutlich weiter gehen. Der Geschädigten hat sowohl Abwehransprüche und kann über seinen Rechtsanwalt bei Gericht Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. Dazu verklagt er den Verursacher oder erwirkt eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung.

Überdies hat der Geschädigte die Option, eine Strafanzeige zu erstellen. Dazu sollte er zuvor mit einem Anwalt reden, um den Fall rechtssicher vorzutragen. Dem Verursacher drohen dann empfindliche Konsequenzen.

Gibt es Rufschädigung zu Ihrem Nachteil? Wie beweisen?

Sind Sie persönlich Opfer einer Rufschädigung? Um Ihr Recht über einen Rechtsanwalt einfordern zu können. braucht jeder Betroffene Beweismaterial. Besonders wenn ein erheblicher Schaden eingetreten ist, ist eine juristische Verfolgung über die Staatsanwaltschaft oder zivilrechtlich von der Beweislage abhängig.

Wenn Sie Ihren Ruf mit einer Klage oder anderweitig schützen wollen, benötigen Sie Zeugen und Fakten. Ein Detektiv ist dabei ein zuverlässiger Partner an Ihrer Seite, um Beweise zu bekommen.

Durch eine sachgerechte Ermittlung sammeln die Privatdetektive Beweismittel für den Rufmord, wie die Rufschädigung umgangssprachlich gerne genannt wird, ohne dass es den Begriff Rufmord so im Gesetz gibt.

Schildern Sie Ihr Anliegen jetzt einfach am Telefon oder per E-Mail. Sie erhalten dann klare Hinweise, was eine Detektei für Sie machen kann. Überdies erhalten Sie Tipps für das weitere Vorgehen in Ihrem Fall.

Um sich vor einem Schaden zu schützen, handeln Sie zeitnah. Wir unterstützen Sie und Ihren Ruf mit Ermittlungen auch bei:

  • Mobbing
  • Jede Form der Ehrverletzung auch online im Internet
  • Verleumdung und üble Nachrede zu Ihrem Nachteil oder zum Nachteil Ihres Unternehmens
  • Beleidigung durch andere Personen

Alle nötigen weiteren Informationen erhalten Sie jetzt gleich am Telefon, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Bitte beachten Sie aber, dass eine Detektei keine Rechtsberatung vornimmt. Alle Informationen beziehen sich nur auf die Möglichkeiten der Beweisführung, nicht aber der Rechtsverfolgung. Rufen Sie jetzt an und informieren sich, welchen Beitrag wir für Sie leisten können:

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