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Ruhestörung – was tun?

Ruhe ist für Menschen von enormer Bedeutung. Denn der hektische Alltag erfordert vor allem eins: Erholung. Was aber können Sie tun, wenn Ihnen die wichtige Ruhe genommen wird?

Zum Schutz der einzelnen Menschen hat der Gesetzgeber übermäßigen Lärm zu bestimmten, typischen Erholungszeiten verboten. Der folgende Text soll klären, was eine Ruhestörung ist und was Sie gegen eine solche Störung tun können.

Was ist eine Ruhestörung?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn Geräusche unzumutbar sind – für ungewollte Zuhörer. Dabei sind auch insbesondere die Zeiten festgelegt, in welchen der Lärm bestraft wird. Denn bestimmte Zeiten eignen sich ideal zur Erholung.

Dies gilt insbesondere für die Nachtzeit. Zwischen 22.00 und 6.00 bzw. 7.00, je nach Bundesland, herrscht Nachtruhe. In dieser Zeit ist es verboten, andere Menschen mit Lärm oder lauter Musik zu belästigen. Sonntags und Feiertags gilt diese Regelung der Ruhezeit für den ganzen Tag.

Zudem gibt es einige Bundesländer, die eine solche Regelung auch für die Mittagszeit bzw. -ruhe erlassen haben. Wenn es sich bei Ihnen im konkreten Fall um sehr lauten Lärm handelt, kommt eine Ruhestörung auch ausnahmsweise außerhalb der festgelegten Zeit in Betracht. Ihre Nachbarn haben also auch dann keinen Freifahrtschein, was Lärm und Krach angeht.

Im Einzelfall sollten Sie stets einen Experten prüfen lassen, ob es sich dabei um eine Lärmbelästigung handelt.

Was ist mit alltäglichen Geräuschen?

Alltägliche Geräusche, die im normalen üblichen Rahmen entstehen, gelten nicht als Lärmbelästigung. Dies gilt insbesondere für Geräusche und Lärm durch Babys, Kleinkinder oder Haustiere.

Auch alltägliche Bedürfnisse wie der Toilettengang oder das Duschen dürfen Sie selbstverständlich zu jeder Tageszeit in Ihrer Wohnung verrichten. Diese gelten nicht als Lärmbelästigung. Auch hier bestätigt die Ausnahme die Regel. Denn wenn ein Hund von morgens bis abends oder die ganze Nacht ununterbrochen bellt, kann es sich auch hierbei um eine Ruhestörung und unzulässigen Lärm handeln.

Weint ein Kind in der Nacht oder während der Mittagsruhe, ist das nicht verwerflich und gehört zum Alltag. Sie haben als Mieter oder Anwohner keinen Anspruch darauf, dass Kinder rund um die Uhr leise in der Wohnung sind.

Gibt es am Samstag oder zu anderen Zeiten am Wochenende mal eine Party nebenan sollten Sie mit Augenmaß handeln. Sie wollen schließlich noch länger dort ungestört wohnen und müssen nicht gleich jede Feier, bei der die Zimmerlautstärke etwas überschritten wird, kippen. Kommt es jedoch zu fortwährenden Störungen der nächtlichen Ruhe in Ihrer Wohnung, ist das etwas anderes. Dann dürfen Sie sich wehren.

Der erste Anruf bei extrem lauter Musik nachts sollte bei der Polizei sein. Diese kann sogar die Wurzel des Übels der nächtlichen Ruhestörung beschlagnahmen, was aber selten vorkommt. In der Regel ruft die Polizei den Verursacher des Lärms zur Ruhe und ermahnt ihn, Zimmerlautstärke einzuhalten. Meist ist dann auch wirklich Ruhe in der Wohnung der lauten Anwohner während der Ruhezeiten.

Was passiert bei ruhestörendem Lärm?

Niemand muss sich von Nachbarn oder anderen Personen fortwährend eine Lärmbelästigung gefallen lassen. Hält sich der Nachbar nicht an die gebotene Zimmerlautstärke in seiner eigenen Wohnung oder ist in der Nachbarschaft ständig laute Musik während der Mittagsruhe oder Nachtruhe zu hören, ist das nicht erlaubt.

Grundsätzlich kann eine Ruhestörung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einem Bußgeld bestraft werden. Aber auch darüber hinaus kann eine Störung Ihrer Ruhe für den Störenden unliebsame Folgen haben. Denn schlimmstenfalls kann der Vermieter den Mietvertrag bei mehrmaligen Verstößen kündigen.

Das alles steht allerdings unter einer Prämisse: Sie müssen dem Störenden die Ruhestörung nachweisen. Das heißt: Sie benötigen Beweise für die nächtliche Lärmbelästigung. Die Polizei alleine hilft Ihnen nur bedingt.

Detektive hingegen sind Ihrer Zeugen gegenüber anderen Mietern oder dem Vermieter bei Verstößen gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Lärmbelästigung, Ruhezeit und Nachtruhe regelt. Die Nachtruhe als solche ist auch in einigen Landes-Immissionsschutzgesetzen geregelt.

Grundsätzlich haben Sie ein Recht darauf, zu bestimmten Zeiten in Ruhe zu wohnen. Das Gesetz hilft Ihnen dabei.

Häufige Fälle einer Ruhestörung

Häufig beeinträchtigt eine Ruhestörung das Nachbarschaftsverhältnis. Wenn Sie also einen Nachbarn haben, der Sie ständig mit lauter Musik und störendem Krach nervt, haben Sie mehrere Möglichkeiten.

Im Sinne eines guten Verhältnisses mit den Nachbarn sollten Sie zunächst einmal den Nachbarn aufsuchen und mit Ihrem Anliegen konfrontieren.

Was tun Sie allerdings, wenn der Nachbar uneinsichtig ist und es immer wieder laut wird? Der nächste Schritt ist der Gang zum Vermieter. Wenn dieser Ihnen allerdings nicht glaubt, brauchen Sie Beweise.

Die Polizei ist nur bedingt Ihr Ansprechpartner. Sie dürfen nicht erwarten, dass sich die Polizei in Ihr Haus oder Ihre Wohnung setzt, um eine nächtliche Ruhestörung zu dokumentieren. Auch die Mitarbeiter des zuständigen Ordnungsamts setzen sich bei so einem Thema nichts nachts in Ihre Wohnung oder Ihr Haus.

In diesen Fällen unterstützen unsere Detektive Sie gerne. Denn eine professionelle Detektei hat deutlich weitreichendere Möglichkeiten, um den Sachverhalt auszuforschen und anschließend dem Vermieter die Beweise vorzulegen.

Was ist wenn Sie als Vermieter ein Problem mit Lärmbelästigung durch Mieter haben?

Häufig haben Vermieter Probleme mit Ihrem Mieter haben. Die Ordnungswidrigkeit „Ruhestörung“ hat Auswirkungen auf das Mietrecht und kann Ihnen die Möglichkeit geben, das Mietverhältnis zu kündigen.

Wenn allerdings der Mieter gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen will, ist es Ihre Aufgabe, stichhaltige Beweise zu erbringen, dass er die gebotene Ruhe gestört hat. Denn Sie sind in der Verantwortung dem Mieter schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung oder die Regelungen des Mietvertrags nachzuweisen.

Oftmals ist dies jedoch schwierig. Auch hier treten Polizei und das zuständige Ordnungsamt nicht für Sie auf den Plan, wenn Sie abends, morgens ganz früh oder nachts diese Probleme haben. Sie selber als Vermieter verfügen höchstwahrscheinlich nicht über die Kompetenzen oder technischen Ressourcen wie eine Detektei.

Zudem ist es möglich, dass Sie zwar Jemand durch Lärm beeinträchtigt, Sie aber nicht genau wissen, woher dieser Lärm kommt. Auch wenn das der Fall ist, ist das Engagement einer Detektei der richtige Weg. Denn wir prüfen für Sie, wer der Störenfried ist.

Warum sollten Sie eine Detektei bei Lärmbelästigung engagieren?

Ganz einfach: Weil wir Ihnen die passenden Beweise bringen. Mit diesen Beweisen können Sie vor Gericht, im Gespräch mit dem Mieter oder Vermieter deutlich besser argumentieren als ohne stichhaltige Beweise.

Wenn unsere Detektive etwas beobachten, stehen sie Ihnen auch gerne für eine Aussage zur Verfügung. Ein Zeuge kann vor Gericht wahre Wunder bewirken. Denn oftmals werden eigene Handy-Aufnahmen oder ähnliche amateurhafte Versuche der Dokumentation nicht zur Beweisaufnahme zugelassen. Dann aber sind dringend neutrale Zeugen vonnöten. Diese sind unsere Detektive.

Egal aus welcher Sicht betrachtet: Ob es um Mietminderung geht, um eine Abmahnung oder eine fristlose Kündigung – wir sind Ihre Zeugen.

Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren. In einem persönlichen Gespräch können wir gerne alles Erforderliche besprechen. Wenn Ihre Ruhe ständig beeinträchtigt wird, helfen wir Ihnen gerne den Schuldigen zu identifizieren und zu überführen. Anschließend ist Ihnen die benötigte Ruhe und Erholung wieder gewiss.

Rufen Sie jetzt an und suchen das Gespräch mit uns. Wir beraten Sie gerne.

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