Definition: Die Üble Nachrede ist ein Ehrdelikt, das das Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen unter Strafe stellt. Wenn Sie befürchten, dass andere Menschen hinter Ihrem Rücken schlecht über Sie reden, dann kommt eine Üble Nachrede in Betracht. Oftmals ist es jedoch schwierig, den Tätern dies wirklich zu beweisen, denn es ist nachzuweisen, welche Äußerung behauptet wurde.
Die gesetzliche Regelung
Die Üble Nachrede ist im deutschen Recht in § 186 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Danach wird eine Person bestraft, die über einen Anderen Tatsachen behauptet oder verbreitet, die denselben verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen sollen.
Zudem ist es notwendig, dass die verbreitete Tatsache nicht nachweislich wahr ist. Denn dann besteht keine Strafbarkeit gemäß § 186 StGB. Die Tatsache muss und darf aber auch nicht nachweislich unwahr sein. Denn dann ist der qualifizierte Straftatbestand des § 187 StGB, die Verleumdung, einschlägig.
Zu den weiteren Regelungen des StGB befragen Sie bitte einen Anwalt.
Die Situation und häufige Probleme
Üble Nachrede ist per Gesetz unter Strafe gestellt. Häufig ist es allerdings für die Betroffenen im Alltag nicht so einfach möglich, sich vor dem Gerede hinter dem Rücken zu schützen. Denn dafür benötigen Sie Beweise. Ohne Beweise ist es nicht möglich, dass Sie eine erfolgsversprechende Strafanzeige stellen.
Oftmals ist es nur ein Verdacht, dass andere Personen hinter Ihrem Rücken Lügen oder Gerüchte verbreiten. Das Tratschen und Lästern ist gesellschaftlich weit verbreitet, sodass Jedermann von falschen Gerüchten betroffen sein kann.
Wenn Sie zum Beispiel auf der Arbeit davon erfahren, dass Gerüchte über Sie im Umlauf sind, müssen Sie zunächst wissen, wer diese Gerüchte verbreitet. Dies herauszufinden ist oftmals jedoch ziemlich schwierig – denn ein Verräter will niemand sein.
Aber auch im privaten Umfeld geschieht es immer häufiger, dass sich Menschen aufgrund von üblen Gerüchten in ihrer persönlichen Freiheit beeinträchtigt fühlen. Schlimmstenfalls erfolgen aufgrund der Gerüchte ein Rückzug und eine Flucht in das Private. Eine Üble Nachrede kann folglich schwere Auswirkungen auf Ihr Leben und Ihre Zukunft haben.
Möglicherweise trauen sich Betroffene schon gar nicht mehr aus dem Haus aus Angst vor Blicken und Konfrontationen. Verwandte, Freunde oder auch Bekannte – all dies sind leider manchmal potenzielle Täter, die eine Üble Nachrede begehen. Aufgrund der potenziellen Täter im privaten Umfeld sollten Sie bei etwaigen Beschuldigungen vorsichtig sein, bis Sie sich vollständig sicher sind. Denn falsche Verdächtigungen zerstören Beziehungen oftmals unwiderruflich.
Auch hierfür sind Beweise notwendig. Andernfalls sollten Sie keinen Verdächtigen zur Rede stellen und schon gar nicht eine Strafanzeige stellen. Was also in einem solchen Fall tun, wenn Sie keine Beweise für eine Üble Nachrede haben?
Falsche Behauptungen sind nicht erlaubt
Nach den Regeln des StGB sind erweislich falsche Behauptungen zum Nachteil einer Person nicht gestattet. Das gilt gleichfalls für Beleidigungen, Verleumdungen, unwahre Tatsachenbehauptungen und ähnliche Tatbestände.
Das gilt nicht nur im öffentlichen Leben, sondern auch im Internet wie zum Beispiel in sozialen Netzwerken. Jemanden vorsätzlich herabzuwürdigen mit erweislich nicht wahren Behauptungen und falschen Tatsachen ist nicht gestattet. Was genau erlaubt und was verboten ist, wo die Verleumdung nach dem StGB beginnt und wann Sie sich wehren können, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt.
Benötigt Ihr Rechtsanwalt weitere Beweise gegen die andere Person in Ihrem Fall, sind Detektive Ihr Partner. Verbreiten also Personen wider besseren Wissens öffentlich falsche Behauptungen oder unwahre Tatsache oder Äußerungen im Bereich der Beleidigung über Sie, liefern wir die Beweise. Ihr Anwalt setzt diese Fakten dann vor Gericht um und belangt jenen, der die Tat begangen hat.
Unterstützung durch eine Detektei
Rufen Sie uns an, um sich umgehend beraten zu lassen. Denn wir verfügen über langjährige Erfahrung mit der Ermittlung bei einer Üblen Nachrede. Aus diesem Grund sollten Sie auf professionelle Unterstützung setzen, um die Üble Nachrede wirklich endgültig zu beenden.
Dann können Sie Ihr Leben wieder in vollen Zügen genießen. Detektive verfügen über weitergehende Ressourcen und Kompetenzen bei der Ermittlung und Ausmittlung von Sachverhalten, sodass die Option gegeben ist, dass wir den Verursacher identifizieren.
Auch bei Äußerungen, die in Richtung Verleumdung oder Beleidigung gehen oder sonstwie die Ehre verletzen, ist der Einsatz einer Detektei geeignet, um die Wahrheit über die Tat zu finden. Privatdetektive arbeiten zum Wahren berechtigter Interessen im Zivilrecht und im Strafrecht.
Die Üble Nachrede – das Fazit
Eine Üble Nachrede ist ein Straftatbestand, der mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft wird. Um den Täter ausfindig zu machen und die lästigen Umstände und Gerüchte zu beenden, benötigen Sie Beweise. Bei der Beweisfindung und -sicherung hilft Ihnen eine professionelle Detektei. Engagieren Sie also einen Detektiv und setzen Sie den Gerüchten ein für allemal ein Ende.