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Videoüberwachung

Eine nicht sofort als offen erkennbare Videoüberwachung wird auch verdeckte Videoüberwachung genannt. Sie wird in der Regel genutzt, um eine Beweiserbringung bei Vorliegen eines begründeten Verdachts ermöglichen zu können. Hierbei ist wichtig, dass der Einsatzort der verdeckten Videoüberwachungsanlage unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften vorgenommen wird.

Die Videokameras selber sind meist Miniaturkameras, die unauffällig und diskret eingesetzt werden können. Häufig sind die Kameras nach dem erfolgten Einbau praktisch unsichtbar, was ihre Effektivität naturgemäß erheblich steigert.

Die Einsatzmöglichkeiten einer Videoüberwachung im häuslichen Bereich beschränken sich nicht nur auf den Nachweis von Diebstählen, sondern erstrecken sich auch auf Belange wie widerrechtliches Betreten eines privaten Bereichs, Verschmutzungen und Sachbeschädigung. Wenn aus Ihrem Wohnbereich Gegenstände, Geld, Dokumente oder sonstiges verschwinden, dann eine verdeckte Videoüberwachung ein sehr effektives Mittel der Beweisführung sein.

Auch in Fällen, in denen Sie sogar einen Tatverdacht haben, aber ohne fundiertes Beweismaterial niemanden fälschlicherweise verdächtigen wollen, ist die Videoüberwachung ein bewährtes Mittel.

Eine Detektei kann durch eine verdeckte Videoüberwachung Aufklärung betreiben und den Täter überführen. Gerne wird Sie ein Privatdetektiv beraten, welche Möglichkeiten der Videoüberwachung in Ihrem Fall möglich wären. Hierzu können Sie unter

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bei unserer Detektei anrufen. Alternativ nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ein Detektiv wird sich dann diskret mit Ihnen in Verbindung setzen.

Übrigens wussten Sie, dass die entstandenen Detektivkosten für eine Videoüberwachung nach der Rechtsprechung oft gemäß § 91 ZPO durch den überführten Täter erstattungsfähig sein können? Bitte lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt informieren, ob dieses auch in Ihrem speziellen Fall zutrifft, da Detektive keine Rechtsberatung durchführen dürfen.