0800 - 33 83 584 - kostenfreie Erstberatung info@detektiv.com

In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Arbeitnehmer, die Arbeitszeitbetrug begehen, zugenommen. Einen besonders dreisten Fall hatte das Arbeitsgericht Herne zu bearbeiten, wo Ende 2011 ein Kündigungsprozess eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung Recklinghausen begonnen hatte.

Dem Mitarbeiter war wegen Arbeitszeitbetruges fristlos gekündigt worden, weil er sich während seiner Arbeitszeit vornehmlich in einem Cafe, oder beim Friseur oder auch zu Hause aufgehalten hat. Gegen diese fristlose Kündigung hatte der städtische Mitarbeiter geklagt.

Dabei hatte er seinen Arbeitsbeginn und abends seinen Feierabend bei der Stadt abgestempelt und war dann aber im Tagesverlauf meist nicht im Betrieb anwesend.

Diese Arbeitszeit hatte er alsdann genutzt, seine Friseurtermine wahrzunehmen, um sich in einem Café aufzuhalten oder schlichtweg zu Hause zu bleiben. Wie in vielen anderen Vorgängen ähnlicher Art konnte eine Detektei weiterhelfen, diese Tagesabläufe des Mitarbeiters zu dokumentieren.

Dem Mitarbeiter wurde trotz seiner mehr als 20 Dienstjahre bei der Stadt fristlos gekündigt, da er kontinuierlich bei der Zeiterfassung betrogen hatte. In diesem Fall hatten sich zuvor die Kollegen des Arbeitszeitbetrügers über die fehlende Arbeitsbereitschaft beschwert. Der Arbeitszeitbetrüger steht nunmehr ohne Geldbezüge da.

Das Arbeitsgericht Herne hat am 07.03.2012 nunmehr die Klage des Arbeitszeitbetrügers abgewiesen. Der Mann, der eigentlich einen krisensicheren Job im öffentlichen Dienst bei ordentlicher Bezahlung hatte, war trotz seiner dreisten Betrügereien zum Nachteil der Stadtverwaltung gegen seine fristlose Kündigung vorgegangen.

Wer aber so frech betrügt, dem helfen weder 20 Dienstjahre noch die Anstellung bei einem öffentlichen Arbeitgeber, wie das Arbeitsgericht Herne festgestellt hat. Der Betrüger ist nun seinen Job los und hat fortan viel Zeit für seine privaten Aktivitäten, denen er zuvor während der Arbeitszeit nachgegangen ist.

In einem anderen Fall war eine langjährige Mitarbeiterin einer Krankenkasse fristlos gekündigt worden. Der Arbeitgeber hatte vorgegeben, dass der Beginn und das Ende der Arbeitstätigkeit minutengenau in einem Zeiterfassungssystem eingegeben werden.

Gemäß Arbeits- und Tarifvertrag war festgelegt, dass jedweder Eingriff, der bewusst in der Dokumentation vorgenommen wurde arbeitsrechtliche Konsequenzen haben wird. In diesem Fall hatte die Mitarbeiter in einem kurze Zeitraum weit über 100 Minuten als Arbeitszeit erfasst, ohne dabei den Arbeitsplatz betreten zu haben.

Das Bundesarbeitsgericht hatte im Sommer 2011 dann der fristlosten Kündigung stattgegeben, denn ein Vorsatz beim Arbeitszeitbetrug stellt einen Vertrauensbruch dar.

Gerade in solchen Fällen werden Detektive beauftragt, um möglichen Arbeitszeitbetrügern auf die Schliche zu kommen. Mitarbeiter, die verdächtigt werden, die Arbeitszeit falsch anzugeben oder privat zu nutzen, werden zielgerichtet überprüft, um die Abläufe zu dokumentieren und den Betrug nachweisen, damit der Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten kann.

Fazit: Arbeitszeitbetrug lohnt sich nicht. Wer einen Job hat, sollte auch arbeiten, damit er nicht später mit leeren Händen dasteht.


Nächster Beitrag:
↪ Affäre aufdecken