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Grundstücks­eigentümer ermitteln

Es ist nicht ganz einfach herauszufinden, auf welchen Namen eine Immobilie registriert oder wer als Grundstückseigentümer einer Parzelle beim Grundbuchamt eingetragen ist.

Gerade in der Niedrigzinsphase gibt es viele, die Bestandsimmobilien oder Grundstücke kaufen wollen. Ein Kauf ist aber nicht der einzige Grund, nach dem Eigentümer oder Grundstücksbesitzer zu forschen. Vielleicht trifft die eine oder andere Frage auf Sie zu:

  • Sie haben Kaufinteresse an einer Bestandsimmobilie oder dem Kauf einer Wohnung?
  • Sind Sie auf der Suche nach einem Baugrundstück?
  • Sie haben Probleme mit dem Nachbargrundstück? Damit sind verbunden Probleme mit dem nicht bekannten Eigentümer.
  • Ihnen ist ein persönlicher Schaden entstanden? Verletzungen durch herabgefallene Äste, Dachziegel oder ähnliches.
  • Sie sind Gläubiger und wollen Ansprüche geltend machen?

Das können Sie machen, wenn Sie selber den Grundstückseigentümer ermitteln wollen

Für das Feststellen des Besitzers eines Grundstücks ist manchmal schon detektivische Arbeit zu leisten. Das ist nicht immer ganz einfach. Zudem benötigen Sie bei den Behörden ein berechtigtes Interesse.

Nachstehend einige Tipps, wo Sie selbst den Eigentümern ausfindig machen.

  1. Grundbuchamt
  2. Liegenschaftskataster
  3. Mit Hilfe eines Notars
  4. Nachbarn oder Hausbewohner befragen
  5. Internet

Gehen wir die Optionen im Einzelnen durch.

1. Grundbuchamt

Das Grundbuch ist zwar ein öffentliches Register, in dem Eigentümer eingetragen sind. Aber leider bekommen Sie nicht immer eine Auskunft, wer dort als Besitzer eingetragen ist.

Für eine Einsicht ist es erforderlich, das berechtige Interesse genau darzulegen. Nicht jedem ist also eine Grundbucheinsicht gestattet. Und nicht jeder hat ein Recht auf eine Auskunft.

Zum einen schützt man damit die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person. Zum anderen kann sich keiner aus reiner Neugier über die eingetragenen Hypotheken und Grundschulden informieren.

2. Liegenschaftskataster oder Katasteramt

Diese öffentliche Stelle enthält Informationen zu Flurstücken oder Gebäuden. Sie erhalten unter anderem Auskünfte zur

  • Topographie
  • den Liegenschaftseinträgen
  • Eigentümerangaben
  • Flur
  • und vieles mehr.

Aber auch hier benötigen Sie für eine Einsicht oder das Erstellen eines Auszuges ein berechtigtes Interesse. Liegt es vor, können Sie einen Auszug anfordern.

3. Notar

Notare können das Grundbuch einsehen und einen Grundbuchauszug zur Liegenschaft oder dem Haus einholen. Er kann wegen seines Berufes den im Grundbuch eingetragenen Besitzer im Namen eines Berechtigten erfragen.

Diese Erlaubnis gilt jedoch nur, sofern Sie als Mandant ein berechtigtes Interesse für Ihren Antrag nachweisen können.

Für die Bearbeitung benötigt er nach geltendem Recht eine Vollmacht von Ihnen. Alsdann kann eine Einsichtnahme im Grundbuch erfolgen. Alternativ erfolgt die Anfrage beim zuständigen Amt schriftlich.

Die meisten Ämter sehen aber Ihre Kaufabsicht nicht als berechtigtes Interesse an. Sprechen Sie zur Not mit Ihrem Anwalt was erlaubt ist und was nicht. Übrigens ist das nicht in jedem Land einheitlich.

4. Nachbarn oder Hausbewohner

Steht auf dem Grundstück ein Haus? Dann ist es für Sie deutlich leichter, den Hauseigentümer festzustellen.

Schellen Sie einfach dort an. Fragen Sie zunächst die Bewohner oder Mieter nach dem Eigentümer oder Vermieter. Sollten Sie keine Antworten erhalten, versuchen Sie es bei den Nachbarn, die im Umfeld wohnen. Möglicherweise weiß jemand, wem das Haus gehört.

Etwas schwierig könnte es aber werden, wenn es erst kürzlich einen Verkauf desselben gegeben hat. Möglicherweise sind die neuen Besitzverhältnisse den Mietern dann noch nicht klar.

5. Internet

Sie haben zwar den Namen des Besitzers erhalten, aber kennen dessen Adresse nicht? Vielleicht erfahren Sie im Netz mehr.

Zusätzlich ist es in manchen Fällen möglich, einen Hinweis auf das betreffende Grundstück zu erhalten. Suchmaschinen können dabei helfen. Selbst in online Archiven lesen Sie manchmal hilfreiche Hinweise.

Erfolglos bei der Suche? Dann helfen wir Ihnen.

Das Feststellen der Besitzverhältnisse ist wahrlich nicht immer einfach.

Wenn Sie selber gar nicht weiter kommen, greifen Sie auf externe Hilfe zurück. Denn für so etwas gibt es schließlich Experten.

Detektive ermitteln auf anderen Wegen, als Sie es können. Wir haben die notwendige Erfahrung, um für Sie einen Hauseigentümer ausfindig zu machen.

Detektive brauchen grundsätzlich für die Recherche die Anschrift des Objekts. Anhand Ihrer Angaben ermitteln sie dann gezielt nach dem Eigentümer oder Grundstücksbesitzer. Hilfreich können zudem Informationen zum Flur / Flurstück sein.

Das Vorgehen einer Detektei ist zwar ähnlich der Ihren. Dennoch sind Privatermittler weit erfolgreicher, weil viel mehr Routine zum Thema mit im Spiel ist.

Es gibt einerseits die Vor-Ort-Recherche, die sehr intensiv erfolgt. Dabei gibt es vielfältige Möglichkeiten, nach einer Immobilie oder einem Grundstück zu forschen. Das geschieht immer mit dem Ziel, die gesuchte Person herauszufinden.

Was sind das für Schritte, die eine Detektei vornimmt? Beachten Sie bitte, dass wir hier nur allgemein berichten, was wir machen. Aus dem „Nähkästchen plaudern“ wir nicht.

Ermittlungen zum Eigentümer

Die Ermittlungswege sind individuell auf den jeweiligen Fall abgestellt. Dabei nutzen wir alle erforderlichen und rechtlich zulässigen Ressourcen aus, um den Grundstücksbesitzer zu ermitteln.

Unsere langjährige Erfahrung in diesem Thema zahlt sich zu Ihrem Vorteil aus. Für zweckdienliche Ermittlungen bieten sich viele Quellen, Datenbanken und sonstige Register an. So sind wir bei der Suche erfolgreich für Sie tätig.

Lassen Sie Detektive ermitteln, wenn Sie mehr über den Eigentümer wissen möchten.

Nutzen Sie jetzt eine Beratung durch einen Detektiv

Haben Sie Fragen? Unsere Detektive beraten Sie umfassend. Rufen Sie jetzt einfach an. Oder nutzen Sie das Kontaktformular und senden eine Nachricht.

Sie erfahren dann, was wir für Sie tun können, um den registrierten Grundstücksbesitzer oder Besitzer einer Immobilie herausfinden zu lassen.

Sicher kostet eine solche Recherche zu einem Haus oder einem Grundstück etwas Geld. Aber dafür bearbeiten wir die Sache so, dass Sie von einem Erfolg ausgehen dürfen.

Nehmen Sie das Angebot an, wissen Sie recht schnell, welcher Mensch oder welche Firma als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch registriert ist.

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