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Kranke Mitarbeiter überwachen ist erlaubt

Krankschreibungen von Arbeitnehmern kosten den Arbeitgebern Jahr für Jahr hohe Beträge. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer ernsthaften Krankheit fehlt, ist dies zu entschuldigen. Anders sieht es aus, wenn Sie den klaren Verdacht haben, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer die Krankheit nur simuliert – statt erkrankt im Bett verbringt der Betroffene seine Zeit lieber anders.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Ur­teil vom 29.06.2017, 2 AZR 597/16 entschieden, dass eine Beobachtung des krank gemeldeten Arbeitnehmers erlaubt ist, wenn ein klarer Verdacht auf ein Fehlverhalten im Raum steht. Das ist selbst dann der Fall, wenn es um keine strafbare Handlung geht.

Die erschlichene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Einige Arbeitnehmer erschleichen sich ihren gelben Schein mit falschen Angaben gegenüber dem Arzt. Vor allem nur schwer überprüfbare Erkrankungen sind ein probates Mittel vieler Arbeitnehmer, um sich zusätzliche freie Zeit zu erschleichen. Blau macht jeder Angestellte, der sich ohne wirklichen Grund krank meldet.

Die Schäden der Krankmeldung

Doch was sind eigentlich die Folgen einer erschlichenen Krankmeldung? Wem schadet der Arbeitnehmer dadurch?

Allen voran betrügt der simulierende Angestellte vor allem seinen Chef und Sie als Arbeitgeber. Denn Sie zahlen im Falle einer Krankmeldung, die naturgemäß in Form eines gelben Scheins vom Arzt bestätigt wird, das Entgelt fort. Der krank gemeldete Arbeitnehmer bekommt also seinen Lohn weiterhin, obwohl er seine Arbeit momentan nicht verrichtet und Ihrem Unternehmen keinen Wert bringt. Doch nicht nur Sie als Arbeitgeber leiden unter einer erschlichenen Krankmeldung.

Darüber hinaus betrügt der Simulant auch seine Kollegen. Denn diese müssen die Arbeitsleistung übernehmen und deutlich mehr Arbeit machen. Dafür bekommen diese Mitarbeiter allerdings keinen zusätzlichen Lohn. Mehrarbeit ohne zusätzliche Bezahlung ist die Folge.

Wenn also auch die anderen Kollegen ahnen, dass die Krankmeldung nur erschlichen ist, schadet dies dem Betriebsklima. Letztendlich sind Sie auch hier als Arbeitgeber der Leidtragende, denn ein gestörtes Betriebsklima sorgt für eine geringere Produktivität Ihres Unternehmens.

Die negativen finanziellen Folgen für den Betrieb

Allen voran bezahlen Sie also den Lohn für einen Mitarbeiter, der Ihrem Unternehmen keinen Nutzen bringt. Falls der Arbeitnehmer sich sogar eine längerfristige Krankschreibung erschleicht, müssen Sie der Not gehorchend vielleicht sogar einen neuen Mitarbeiter einstellen. Die Personalkosten steigen.

Falls Sie mit Ihren Kunden Fristen vereinbart haben und Sie diese infolge der Krankmeldung nicht einhalten, besteht die Gefahr von Vertragsstrafen. Die finanziellen Folgen negativer Art sind also vielfältig. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie es schaffen, ungerechtfertigte Krankmeldungen durch Arbeitnehmer zu verhindern und das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Die Zwickmühle des Arbeitgebers

Blaumachen zu verhindern ist leichter gesagt als getan. Denn als Arbeitgeber befinden sich in einer schwierigen Situation. Wenn Sie als Arbeitgeber die Befürchtung haben, dass Ihr Angestellter seine Krankschreibung erschlichen hat, reicht dies nach dem Arbeitsrecht nicht aus.

Sie müssen Ihrem Angestellten die rechtswidrige Krankmeldung nachweisen. Andernfalls haben Sie keine Chance dagegen vorzugehen. Das ist für Arbeitgeber allerdings oftmals nicht einfach, da sich ein solcher Verdacht alleine nur schwer bestätigen lässt.

Die Lösung für den Arbeitgeber: Detektiv einschalten

Mit dem Engagement eines Detektivs haben Sie die besten Chancen. Denn mit unserer Erfahrung und unserem Know-How geben wir gemeinsam mit Ihnen unser Bestmögliches, um den blau machenden Angestellten zu überführen.

Unser Angebot als Detektei

Als erfolgsversprechendes Angebot bieten wir Ihnen die Überwachung des jeweiligen Mitarbeiters an. Denn mit einer Observation und nachfolgenden Überführung bekommen Sie einen Nachweis, den Sie vor Gericht verwenden können. Ohne diesen Nachweis ist es für Sie nicht möglich, dem Mitarbeiter zu kündigen.

Bei der Observation versuchen wir dem Angestellten nachzuweisen, dass er sich im Falle der krankgeschriebene Mitarbeiter sich genesungswidrig verhält. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer bei einer angeblichen Grippe das Fitnessstudio besucht. Professionelle  Detektive wissen genau, wie sie vorgehen müssen, um ausreichende Nachweise zu erbringen, um dem Mitarbeiter die Kündigung auszusprechen.

Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung

Grundsätzlich droht einem Mitarbeiter, der aufgrund einer erschlichenen Krankschreibung fehlt, die fristlose Kündigung. Allerdings genügt es dafür nicht, dass Sie einfach nur glauben, dass die Erkrankung nur vorgetäuscht ist.

Bereits vor dem Engagement eines Detektivs müssen Sie einen konkreten Verdacht auf Betrug haben. Sie können also nicht grundlos ins Blaue hinein, Ihre Mitarbeiter überwachen lassen. Anschließend bedarf es eindeutige Beweise, die das Arbeitsgericht für eine Kündigung ausreichen lässt.

Die Rechtsprechung zur Überwachung

In Deutschland ist die Privatsphäre grundgesetzlich geschützt. Aus diesem Grund sollten Sie als Arbeitgeber vorsichtig agieren, wenn Sie selbst versuchen, den Mitarbeiter zu überführen.

Detektive verfügen von Berufs wegen über das Wissen, wann eine Überwachung und ein daraus resultierender Eingriff in die Privatsphäre gerechtfertigt sind. Der Verdacht einer Straftat zum Nachteil des Chefs beispielsweise ist Rechtfertigung, um eine Kontrolle vorzunehmen. Typische Fälle nach dem Arbeitsrecht, um eine Observation durch einen Detektiv zu beauftragen, sind zum Beispiel:

Doch was sagt eigentlich die Rechtsprechung zu erschlichenen Krankmeldungen? Die deutschen Arbeitsgerichte sind in ihrer diesbezüglichen Rechtsprechung arbeitgeberfreundlich. Wenn Sie gemeinsam mit uns dem Arbeitnehmer klar und eindeutig die erschlichene Krankmeldung nachweisen können, ist die zwangsläufige Folge eine fristlose Kündigung ohne jegliche Abfindung.

Dennoch dürfen wir nicht vergessen: Das Arbeitsrecht und das Bundesarbeitsgericht haben hohe Hürden gesetzt, wenn es um die Überwachung bei Arbeitsunfähigkeit geht. Eine grundlose Observation ist nicht statthaft. Vielmehr muss in dem Fall ein ganz konkreter Verdacht auf einen Betrug vorliegen.

Das berühmte Bauchgefühl oder unbegründete Annahmen gelten nicht als ausreichender Grund. Die Überwachung ist nur innerhalb der engen Grenzen des Gesetzes möglich. Ansonsten könnte der krankgeschriebene Arbeitnehmer sich wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in die Privatsphäre gegen den Chef wehren.

Damit die Überwachung bei einer Arbeitsunfähigkeit nach der geltenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erlaubt ist, bedarf es also des sogenannten handfesten Verdachtsmoments.

Die Folgen der vorgetäuschten Krankheit bei eindeutigem Nachweis

Haben Sie Belege für das Fehlverhalten? Dann können Sie sich von dem Mitarbeiter fristlos trennen, der Ihnen finanzielle Mehrkosten beschert und das Betriebsklima schädigt. Die verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist die Folge.

Darüber hinaus geht es unter Umständen sogar so weit, dass der nun gekündigte Mitarbeiter Ihnen die entstandenen Kosten für den Einsatz einer Detektei erstatten muss. Viele Gerichte haben entsprechende Urteile gefällt, wonach der überführt Blaumacher die Kosten für die Detektiv-Überwachung zu tragen hatte.

Die Detektei – die Lösung beim Verdacht der erschlichenen Krankschreibung

Wenn Sie also den klaren Verdacht haben, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund von falschen Angaben erschlichen hat, sollten Sie eine Detektei engagieren. Ziel ist es dann, das ärztliche Attest des behandelnden Arztes zu erschüttern. Weil dieses Attest von Haus aus einen hohen Beweiswert hat, braucht der Chef also klare Gegenbeweise, dass die beobachtete Person gar nicht krank ist.

Am Anfang steht eine professionelle Beratung, in welcher wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten darlegen. Im Anschluss erfolgt durch uns die Observation, an deren Ende bestenfalls ein Nachweis für die ungerechtfertigte Krankmeldung vorliegt. Mit diesem haben Sie dann die Chance, Ihren Arbeitnehmer fristlos zu kündigen.

Nur mit einer Detektei und einer professionellen Observation ist es wahrscheinlich, dass Sie den Arbeitnehmer überführen und schädliche Auswirkungen von Ihrem Unternehmen fern halten. Wir gelten als Experten für Observationen und helfen auch Ihnen als Arbeitgeber, sich gegen Betrügereien zu wehren, wie vielen Chefs vor Ihnen.

Rufen Sie jetzt an und lassen sich zum Einsatz einer Wirtschaftsdetektei im Falle einer zweifelhaften Krankheit eines Mitarbeiters unverbindlich beraten:

0800 – 33 83 584