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Unterhalt Ehefrau: Gründe zur Verwirkung – so stoppen Sie Unterhaltszahlungen

Autor: Daniel Beba, Rechtsanwalt

In zahlreichen Verfahren stellt sich nach der Ehe im Rahmen der Scheidung die Frage nach dem Unterhalt für den ehemaligen Ehegatten (Ehegattenunterhalt -Eheleute). In den meisten Fällen geht es beim Unterhalt noch um die Ehefrau als Berechtigte nach der rechtskräftigen Scheidung.

Es gibt jedoch keinen einheitlichen Unterhaltsanspruch, sondern verschiedene Anspruchsgrundlagen. Jeder Fall muss letztlich aufgearbeitet und beurteilt werden.

Bei Zweifeln zu falschen Angaben im Zusammenhang mit dem Unterhalt unterstützen Sie unsere Ermittler und stehen als Zeugen vor Gericht an Ihrer Seite. Dazu erhalten Sie einen abschließenden Bericht über die Feststellungen von uns.

Wann kommt es zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs?

Eine Verwirkung von Unterhalt kommt insbesondere bei nachstehenden Sachverhalten in Betracht:

  • Schwarzarbeit des Anspruchstellers.
  • Verkaufserlösen.
  • Mietfreiem Wohnen.
  • Anspruchsteller ist in der Lage, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.
  • Es wird eine Straftat gegen Unterhaltspflichtigen begangen, wie zum Beispiel Diebstahl. Unterschlagung oder eine schwere Beleidigung.
  • Anspruchsteller lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft.

Neben vorstehenden Gründen gibt es noch eine Menge anderer Fragen im Zusammenhang mit der Leistung von Unterhalt. Immer wieder kommt es zu Beweisnot – und dann unterstützen Detektive Sie bei der Beweiserhebung.

Behauptet der Anspruchsteller beispielsweise, nicht arbeiten zu können, geht aber sehr wohl einer Schwarzarbeit nach, so können Detektive dies beobachten und dementsprechend für Sie dokumentieren. Dies ist wohl, neben der eheähnlichen Gemeinschaft, der häufigste Grund für eine Ermittlung durch eine Detektei im Zusammenhang mit Unterhalt. Sie können die Ermittlungsergebnisse in einem Gerichtsprozess verwerten, falls sich ein Rechtsstreit nicht abwenden lässt.

Außergerichtliche Lösung auf Basis der Ermittlungen einer Detektei

Tatsächlich haben wir viele Fälle, wo der Betroffene gar keinen Rechtsstreit führen möchte. Vielmehr geht es darum, die Wahrheit herauszufinden und so eine vernünftige Lösung zum Unterhalt zu finden und Gewissheit zu haben. Hierbei helfen Privatdetektive Ihnen, den Sachverhalt zu ermitteln, damit Sie wieder Ruhe finden.

Allein der Druck unserer Ermittlungsergebnisse ist oft schon ausreichend, um die Gegenpartei zum Einlenken zu veranlassen.

Unsere Ermittler gehen dabei stets diskret vor und ermitteln unter sogenannten sachdienlichen Legenden. Der Betroffene bekommt daher zunächst nichts von unserer Tätigkeit mit und Sie entscheiden selbst, was Sie mit den Ermittlungsergebnissen machen.

Nachehelicher Unterhalt – eheähnliche Gemeinschaft

Nachehelicher Unterhalt ist nach aktueller Rechtsprechung in den meisten Fällen zeitlich begrenzt. Wir arbeiten den aktuellen Status Quo für Sie auf, damit Sie Unterhalt sparen können.

Die nötigen Ermittlungsmaßnahmen zur der Frage nach Unterhalt stimmen wir dabei in jedem Einzelfall mit Ihnen und gegebenenfalls Ihrem Rechtsbeistand ab. Tatsächlich ändern sich die Umstände für eine Zahlungsverpflichtung beim Unterhalt häufig recht schnell, wenn der Ex-Partner sich ein neues Leben aufgebaut hat und in einer neuen Beziehung lebt. Der ehemalige Lebensgefährte ist daher nicht zwingend auf Dauer verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Im Grunde ist ständig eine Neubewertung vorzunehmen und der Anspruch auf Unterhalt neu zu überprüfen.

Privatermittler prüfen den aktuellen Status des Unterhaltempfängers

An dieser Stelle kommen neben Ihrem Rechtsbeistand unsere Ermittler ins Spiel. Diese erforschen gerichtsfest die tatsächlichen Umstände des Einzelfalles.

Da das Gericht einen Entscheidungsspielraum hat und die entsprechenden Vorträge wertet, müssen Sie so viele triftige Argumente wie möglich vorbringen, um Ihre jeweiligen Ansprüche schlüssig zu begründen. Gleiches gilt umgekehrt für die Abwehr von Ansprüchen. Wir unterstützen Sie dabei mit unseren Ermittlungen neutral und unabhängig.

Oft behauptet der Unterhalsberechtigte, nicht in einer neuen eheähnlichen Gemeinschaft zu leben. Dazu werden aus Gründen der Tarnung dann sogar zwei Wohnungen vorgehalten, um darüber hinwegzutäuschen, dass eine neue eheähnliche Gemeinschaft vorliegt. Ob dies tatsächlich so ist oder nicht, klären Detektive für Sie im Zuge der Ermittlungen.

Was ist entscheidend für eine eheähnliche Gemeinschaft beim Unterhalt?

Entscheidend für eine eheähnliche Gemeinschaft sind mehrere Punkte. Dazu zählen beispielsweise:

  1. Das „füreinander einstehen“ Wollen.
  2. Gemeinsame Einkäufe.
  3. Gemeinsame Haushaltsführung.
  4. Der gemeinsame Besuch auf Familienfesten.
  5. Das Auftreten als Paar in der Öffentlichkeit.

Diese Aspekte sind starke Anzeichen für eine eheähnliche Gemeinschaft.

Rechtsprechung zur neuen Lebensgemeinschaft

AG Essen zur verfestigten Lebensgemeinschaft

“Eine verfestigte Lebensgemeinschaft im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB ist jedenfalls seit Inkrafttreten der Unterhaltsreform entsprechend den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen in der Regel schon nach einem Jahr anzunehmen.” So urteilte beispielsweise das Amtsgericht Essen mit Urteil 106 F 296/08 vom 11. März 2009.

Die Grenzen hierbei sind fließend und hängen von vielen Faktoren des Einzelfalls ab. Deshalb ist es wichtig, den Sachverhalt im Detail aufklären zu lassen. Dabei können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung bei Ermittlungen in Fällen von Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung verlassen. Wir dokumentieren für Sie die vorliegenden Umstände.

OLG Frankfurt – keine Mindestdauer für Lebensgemeinschaft

Das OLG Frankfurt urteilte, dass es für eine Lebensgemeinschaft keine Mindestdauer gebe. Der zu zahlende Unterhalt entfällt mit dem neuen Zusammenleben. Es kommt zur Verwirkung des Unterhalts (so: OLG Frankfurt am Main 7 UF 91/09 vom 19.11.10). Entsprechende Feststellungen durch uns spielen Ihnen in die Hände.

OLG Köln – Hauskauf und Zusammenleben lässt Unterhalt entfallen

Dies sahen Richter auch so, wenn der Unterhaltsberechtigte mit dem neuen Partner ein Haus kauft und seit einem Jahr zusammenlebt (OLG Köln, 10 UF 142/98).

OLG Hamm – Verwirkung bei gemeinsamer Freizeitgestaltung und Urlaub

Zudem ist eine Verwirkung möglich, wenn die beiden Partner und deren Kinder die Freizeit miteinander verbringen, regelmäßig gemeinsam in Urlaub fahren oder Wochenenden und Feiertage gemeinsam verbringen (so: OLG Hamm, 3 UF 78/98). All dies spricht für eine eheähnliche Gemeinschaft und wirkt sich auf den Unterhalt aus.

Privatermittler liefern gerichtsverwertbare Beweise

Durch die Einschaltung unserer Ermittler konnten viele Unterhaltsverpflichtete bereits viele kritische Angelegenheiten entschärfen. Zudem konnten viele Klienten eine außergerichtliche Einigung beim Trennungsunterhalt oder beim nachehelichen Unterhalt erzielen.

Wir liefern gerichtsverwertbare Beweise, wenn es doch zum Streit um nachehelichen Unterhalt kommt. Neben der Zeugenaussage des Ermittlers haben Sie den entsprechenden Bericht über die Feststellungen bei einer Observation oder Ermittlung in Ihren Akten.

Dabei gelten die Aussagen der Privatdetektive als besonders glaubhaft, weil sie kein persönliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits haben. Dies kann im Einzelfall entscheidend sein, um das Gericht zu überzeugen.

Übrigens: Wird der Ehegatte oder die Ehefrau erst eine geraume Zeit nach der Scheidung unterhaltsbedürftig, so hat er oder sie keinen Anspruch auf den nachehelichen Unterhalt. Die Ausnahme ist dabei, wenn dieser Partner aus der ehemaligen Partnerschaft heraus gemeinsamen minderjährigen Nachwuchs zu betreuen hat. Hierzu sollten Sie bei Fragen nach Unterhalt rechtlichen Rat in Anspruch nehmen auch was das Thema Kinderbetreuung angeht.

Einkünfte und Vermögen beim nachehelichen Unterhalt

Wie lange muss man Unterhalt für die noch Ehefrau/den noch Ehemann zahlen? Das Gesetz regelt die Ansprüche in §§ 1569 ff BGB. Es gibt in Unterhaltsfragen bei einer neuen Partnerschaft jedoch nicht nur den einen Anspruch auf Unterhalt.

Generell gibt es ein sogenanntes Schonvermögen für den Unterhaltspflichtigen.

Der geschiedene Ehegatte, gleich ob Ehefrau oder Ehemann, kann den Unterhalt nach den §§ 1569ff BGB nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann.

Grundsätzlich ist die Frage nach der berechtigten Forderung von Unterhalt eine Entscheidung im Einzelfall. Vieles ist bei dem Anspruch auf Unterhalt in das Ermessen der Familiengerichte gestellt. Für den Anspruch auf Unterhalt muss dargelegt werden, warum tatsächlich ein Anspruch bestehen soll. Gleiches gilt für die Zurückweisung eines Anspruchs auf Unterhalt. Es kommt immer auf die konkreten Umstände an, welche wir für Sie ermitteln, um Sie zu entlasten.

Ein Ex-Partner ist jedoch auch dann unterhaltspflichtig, wenn der andere Ex-Partner aus anderen Gründen nicht Einkünfte erzielen kann, die dem vorherigen Standard entsprechen. Unterschieden wird dabei zwischen Trennungsunterhalt, der unmittelbar nach der Trennung bis zur Scheidung zu zahlen ist, und dem Ehegattenunterhalt. Die rechtlichen Einzelheiten erklärt Ihnen Ihr Rechtsbeistand.

In erster Linie ermitteln Detektive, wie sich die aktuellen Lebensverhältnisse der Ehefrau im nach der Ehezeit, also nach der Scheidung, tatsächlich darstellen. So sorgen wir für Klarheit.

Eine Verwirkung von Unterhalt ist übrigens dann anzunehmen, wenn die Weitererfüllung für den Unterhaltspflichtigen nicht mehr zumutbar ist. Wir prüfen für Sie dabei, ob die Angaben der unterhaltsberechtigten Person tatsächlich noch zutreffend sind und der Wahrheit entsprechen.

Ehegattenunterhalt – m/w/d

Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Partnerschaften und Beziehungen ohne klassische Rollenverteilung, wo sich nach der Scheidung unterhaltsrechtliche Fragen zum Ehegattenunterhalt stellen. Wir reden daher nicht mehr nur vom Unterhalt Ehefrau.

Seit dem 1. Oktober 2017 können zwei Personen, unabhängig von ihrem Geschlecht, in Deutschland eine Ehe miteinander eingehen. Auch im Rahmen der eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz stellen sich Fragen im Hinblick auf gegenseitigen Unterhalt.

Es gibt Unterhaltsansprüche während der Partnerschaft, bei Trennung und nach der Partnerschaft. Die Einzelheiten des Unterhaltsrechts und zur Unterhaltspflicht erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin. Dabei geht es insbesondere um den etwaigen Anspruch auf Trennungsunterhalt und um Unterhalt nach der Scheidung.

Dabei ermitteln wir für Sie zur Abwehr unberechtigter Ansprüche und zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche auf Unterhalt. Wenn beispielsweise der Unterhaltsverpflichtete angibt, keinen Lohn zu beziehen, können wir nachweisen, ob er lügt und er tatsächlich einer Beschäftigung nachgeht. Dabei stellen wir allerdings nicht fest, wie hoch das Einkommen ist.

Unterhalt – Allgemeine Grundsätze

Gemäß § 1569 BGB gilt im Rahmen der Zahlung von Unterhalt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Nach der Scheidung obliegt es grundsätzlich jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den Vorschriften der §§ 1569 ff BGB.

Beide Ehepartner sind bereits während der Dauer der Ehe verpflichtet, zum Unterhalt der Familie beizutragen. Sie können ihren Familienunterhalt durch Arbeitsleistung oder aus vorhandenem Vermögen bestreiten. Dies ist die Ausgangsbasis für die nacheheliche Unterhaltsverpflichtung und den entsprechenden Ehegattenunterhalt.

Wir finden für Sie auch heraus, ob Unterhalt wegen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses entfällt, das bislang verschwiegen wurde. Ferner erstellen wir für Sie eine Wirtschaftsauskunft und ermitteln Konten, damit Sie pfänden können, um einen titulierten Anspruch auf Unterhalt durchzusetzen.

Beweispflicht im Unterhaltsrecht – das müssen Sie wissen

Den Beweis für etwaige Verwirkungsgründe müssen Sie als Verpflichteter erbringen. Die Beweislast regelt prozessuale Beweisrisiken. Man spricht hier von der sogenannten Beweislastverteilung. Wir ermitteln für Sie, damit Sie den Beweis antreten können, weil sonst der nacheheliche Unterhalt weiter durch Sie zu zahlen wäre.

Es gilt grundsätzlich, dass jede Partei im Scheidungsprozess die Beweislast dafür trägt, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm gegeben sind.

Die objektive oder materielle Beweislast (Feststellungslast) legt fest, welche Partei das Risiko der Nichterweislichkeit einer Beweisbehauptung trägt. Dementsprechend werden Klagen und Anträge abgewiesen oder das Gericht gibt diesen statt, wenn der Beweis fällig bleibt.

Je besser die tatsächlich vorliegenden Umstände ermittelt und dokumentiert sind, desto eher ist eine Reduktion der Belastung durch Unterhaltszahlungen möglich. Die Einschaltung eines Detektives ist deshalb sinnvoll. Der Ermittler fertigt für Sie einen ausführlichen Bericht an, welchem das Ermittlungsergebnis zu entnehmen ist.

Sollte sich ein Rechtsstreit dadurch nicht schon im Vorfeld erledigen, hat Ihr Rechtsbeistand durch unsere Leistung bei Gericht die Möglichkeit, den Beweis dafür anzutreten, dass der Unterhalt unberechtigt von Ihnen gefordert wird.

Neben dem bereits angeführten Bericht haben Sie Anspruch auf den sogenannten Zeugenbeweis durch den Ermittler. Zeugenaussagen zählen zu den besten Beweismitteln im deutschen Recht.

Unterhalt gegenüber Kindern

Ein sehr schwieriges Feld ist der Unterhalt gegenüber Kindern. Auch hier kann es dazu kommen, dass kein Unterhalt mehr zu leisten ist. Der Anspruch auf Kindesunterhalt setzt voraus, dass das Kind bedürftig ist und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Insbesondere bei folgenden Gegebenheiten ist es sinnvoll, die Umstände zu überprüfen.

  1. Die Schulausbildung wird abgebrochen.
  2. Das Kind unternimmt keine Bemühungen eine Arbeitsstelle zu finden.
  3. Das Kind teilt eine aufgenommene Beschäftigung nicht mit.

Wir überprüfen die tatsächlichen Gegebenheiten. Dabei gehen wir diskret und zurückhaltend vor, um die Beziehung nicht zusätzlich zu belasten. Die Notwendigkeit zur Ermittlung ergibt sich hier zumeist aus wirtschaftlicher Not, wenn Kinder die Gutmütigkeit der Eltern ausnutzen.

Ist das Kind beispielsweise an der Universität eingeschrieben, geht aber nicht in die entsprechenden Vorlesungen, schafft es vorsätzlich eine Situation, in welcher eine Bedürftigkeit entsteht. Gleiches gilt auch für eine Ausbildung. Hier gibt es Regelzeiten. Sollte das Kind diese erheblich überschreiten, weil es die Ausbildung nicht ernsthaft voran bringt, kann ein Unterhaltsanspruch entfallen.

Tatsächlich könnte das Kind möglicherweise einen Teil seines notwendigen Bedarfs selber decken, anstatt einen Unterhaltsanspruch geltend zu machen. Letztlich ist dies wieder im Einzelfall zu prüfen. Auch nach einer Ausbildung kann eine Unterhaltspflicht weiter bestehen, wenn die Ausbildung und das Studium zusammenhängen, beispielsweise bei einem Bauchzeichner, der danach Architektur studiert und ähnlichen Konstellationen.

Rechtliche Verpflichtung des Berechtigten

Grundsätzlich sieht das BGB bei der Scheidung in den §§ 1570 ff BGB eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt vor. Neben der Berechtigung kennt das Gesetz aber auch eine Verpflichtung des Anspruchstellers. Diese ist beispielsweise in § 1574 BGB bezeichnet. So sieht das Gesetz an dieser Stelle eine Obliegenheit zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit vor.

Angemessen ist nach § 1574 Abs. 2 BGB eine Erwerbstätigkeit, die

  • der Ausbildung
  • den Fähigkeiten
  • einer früheren Erwerbstätigkeit
  • dem Lebensalter
  • und dem Gesundheitszustand

des geschiedenen Ehegatten entspricht. Dabei darf eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig sein.

Entscheidend für die Leistung und den Anspruch von Unterhalt an den Ex-Ehepartner sind wieder die Feststellungen im konkreten Einzelfall. Das gilt sowohl für das Trennungsjahr als auch für die Zeit nach der Scheidung.

Unterstützung im Einzelfall bei Unterhalt wegen Scheidung

Wir gehen individuell auf Ihre Situation ein, um so ein bestmögliches Resultat für Sie zu erreichen. Gleich, ob es um den Unterhalt gegenüber

  • der Ex- Ehefrau
  • dem Ex-Ehemann
  • dem gleichgeschlechtlichen Ex-Partner
  • oder den Kindern

geht – wir ermitteln für Sie.

Schließlich gleicht kein Fall dem anderen und die Ziele sind unterschiedlich. Zusammen erarbeiten wir für Sie einen Einsatzplan, damit Sie Ihr Ziel erreichen. Oftmals haben Betroffene schon einen Verdacht und benötigen noch den entsprechenden Beweis für ihre Vermutung. Diesen Beweis liefern wir.

Dabei gibt es verschiedene Ermittlungsansätze. Neben der klassischen Observation gibt es auch Ermittlungen im Umfeld und der Prüfung, ob eine neue Beschäftigung ausgeübt wird. Entscheidend ist hierbei der aktuelle Verfahrensstand.

Vielleicht liegt sogar schon ein Titel vor, dann lohnt sich eine Ermittlung zu Konten des Verpflichteten. Dies ist für Ermittlungen jedoch nicht zwingend erforderlich. Entscheidend für entsprechende Maßnahmen ist vielmehr ein berechtigtes Interesse an der Feststellung. Ob dies vorliegt, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch.

Zusammenarbeit der Detektive mit Ihrem Rechtsbeistand

Anlass im Rahmen der Ermittlung bei einer Scheidung ist meistens schon ein konkreter Anfangsverdacht. In vielen Fällen korrespondieren bereits die Rechtsvertreter miteinander. Zum Teil befinden sich die Beteiligten sogar schon in einem Rechtsstreit vor Gericht. Wir unterstützen Sie mit unseren Ermittlungen dabei jederzeit, gleich in welchem Verfahrensstadium Sie sich befinden.

Wir stimmen hier das gemeinsame Vorgehen mit Ihrem Anwalt ab, um rechtssichere und belastbare Tatsachen für ihn zu liefern. In Ausnahmefällen erteilen sogar die Anwälte den Auftrag. Im Rahmen einer Rücksprache mit Ihnen und Ihrem Vertreter können wir das Ermittlungsziel definieren und Sie in die Lage versetzen, bei Gericht den Beweis für Ihre Behauptungen anzutreten.

In den häufigsten Fällen von Unterhaltsbetrug wird eine neue eheähnliche Beziehung abgestritten oder aber ein Arbeitsverhältnis nicht angegeben. Tatsächlich sind die Fälle in der Praxis viel facettenreicher.

Wir ermitteln für Sie, wenn Sie Ansprüche geltend machen oder zurückweisen wollen. Dies können Sie nur mit einer entsprechenden Dokumentation auch gerichtsfest tun. Wir liefern Ihnen die entsprechenden Informationen, die sie für den jeweiligen Rechtsanspruch benötigen.

Sollen Beweise ermittelt werden, die beispielsweise eine neue verfestigte Lebensgemeinschaft belegen sollen, ist es absolut wichtig, nur mit legalen Mitteln zu arbeiten. Das gilt einerseits für die Verwertbarkeit der Beweise, andererseits für die Erstattungsmöglichkeit der Detektivkosten.

Grundsätzlich helfen Ihnen nur legale Ermittlungsmethoden weiter. Andernfalls nutzt Ihnen die Erhebung nichts, weil entsprechende Beweise nicht verwertet werden können, weil ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot greift. Darum arbeiten unsere Detektive bei ihren Recherchen nur mit legalen Mitteln.

Detektivkosten im Rechtsstreit

Entstandene Kosten für die Einschaltung einer Detektei werden bei der Scheidung im Rechtsstreit berücksichtigt. Hierzu liegen zahlreiche Gerichtsentscheidungen vor. Letztlich geht es in der Regel bei der Kostenfrage um die Notwendigkeit der Ermittlungen zur Verfolgung oder der Abwehr des Anspruchs auf Unterhalt. In der Regel liegt ein konkreter Anfangsverdacht vor, wenn wir eingeschaltet werden. Genau diesen erhärten wir durch gezielte Ermittlungen.

Erstattungsanspruch des Honorars für Detektive bei Ermittlungen

Wir leben in einem Rechtsstaat. Demgemäß sind sogenannte Rechtsverfolgungskosten ein Teil des Systems. Innerhalb der rechtlichen Grenzen besteht daher ein Erstattungsanspruch, wenn die Kosten letztlich durch die Gegenpartei veranlasst sind. Das gilt auch für Detektivkosten, die entstanden sind, weil Unterhaltstatbestände überprüft wurden.

Dabei gibt es jedoch keine festen Grenzen. Die Begründung für den Erstattungsanspruch ist an den konkreten Umständen zu bemessen.

  • 91 Absatz 1 ZPO regelt den Anspruch auf Rückerstattung

Gilt es, das Bestehen einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft einer Person, die Unterhalt für sich beansprucht, durch einen Privatdetektiv nachzuweisen, dann entstehen zwangsläufig Kosten für die Arbeit der Detektei.

Diese Kosten für einen Privatdetektiv können nach der deutschen Rechtsprechung zu den erstattungsfähigen Kosten im Sinne von § 91 Absatz 1 Satz 1 Zivilprozessordnung gehören. An diesem Grundsatz orientieren sich die Gerichte bundesweit wenn es zu Streit die Unterhaltspflicht zwischen den ehemaligen Ehegatten kommt.

Beweismitteln müssen notwendig sein

Das ist allerdings nur der Fall, wenn das Beweismittel im Rechtsstreit verwertet werden darf (BGH Beschluss vom 15.05.2023 XII ZB 107/08). Es ist daher wichtig, die Beweise legal zu ermitteln. Andernfalls könnte ein Beweisverwertungsverbot die Ermittlungsergebnisse unbrauchbar machen.

Wann das Honorar einer Detektei als Kosten der Rechtsverfolgung bei Unterhaltsverwirkung gilt, erklärt Ihnen Ihr Anwalt für Familienrecht. Er ist mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut.

Sogar Untreue kann zur Unterhaltsverwirkung führen

Auch Untreue kann in bestimmten Fällen zum Verwirken des Unterhalts führen und sogar einen Anspruch auf Ersatz von Ermittlungskosten auslösen. Ein Mann hatte seine Ehefrau auf Unterhalt verklagt. Allerdings war der Mann in der Ehe fremdgegangen. Fakt ist, dass in der Ehe die Treuepflicht angenommen wird (OLG Hamm, 6 WF 83/14).

Scheidung und Unterhalt? Lassen Sie sich jetzt von einem Detektiv beraten

Wir ermitteln für Sie im legalen Umfang bei berechtigtem Interesse. Ob oder wann dieses vorliegt, klären wir mit Ihnen gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben eine Nachricht.

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