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Unterschlagung von Geld

Ein Mitarbeiter entwendet Geld aus Ihrer Firma. Als Unternehmer müssen Sie sich der Veruntreuung bewusst sein und wissen, wie Sie Ihr Unternehmen vor potenziellen Veruntreuern schützen. Unterschlagung geschieht häufig und kann im schlimmsten Fall zum Bankrott des Unternehmens führen.

Glücklicherweise ist es umso einfacher, die Zeichen zu erkennen und Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte zu ergreifen, je mehr Sie über Unterschlagung verstehen.

Was ist Unterschlagung?

Eignet sich jemand zu Unrecht Vermögen aneignet, das ihm anvertraut wurden, sich aber im Besitz eines anderen befindet, dann hat es dieses Vermögen unterschlagen. Der häufigste Fall dieser Art in Unternehmen erfolgt durch die eigenen Mitarbeiter, aber auch andere Personen mit treuhänderischer Verantwortung können mit Veruntreuung belastet werden.

Versucht ein Mitarbeiter Firmengelder, Vermögenswerte oder Sachen, die ihm anvertraut wurden, für seinen eigenen privaten Gebrauch oder Gewinn zu unterschlagen, macht er sich nach dem StGB (Strafgesetzbuch) strafbar. Es droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Eine häufige Form der Unterschlagung tritt beispielsweise auf, wenn einem Mitarbeiter Zugang zu einem Firmenbankkonto gewährt wird. Wenn er den Zugang zum Konto nutzt, um Geld für den eigenen Gebrauch abzuzweigen, kann dies zu einer Veruntreuung führen. Diese spezifische Art von Betrug wird verschleiert, indem Buchhaltungsunterlagen manipuliert werden, um so die Entwendung von Geldern zu verbergen.

Unterschlagung unterscheidet sich vom Diebstahl durch einen Mitarbeiter. Bei der Unterschlagung wurde der Mitarbeiter berechtigt, mit Firmenvermögen umzugehen. Bei Diebstahl hingegen ist der Mitarbeiter nicht berechtigt, mit den Geldern oder dem Eigentum oder der fremden Sache umzugehen. Auch wenn es rechtlich gesehen einen großen Unterschied gibt, so ändert das nichts an dem Fakt, dass Sie als Unternehmer so oder so einen Schaden haben.

Übrigens muss die unterschlagene Sache keinen besonderen Wert haben; das ändert nichts an dem Delikt nach dem Strafrecht und auch bei fast wertlosen Sachen droht eine Strafe nach dem StGB. Es ist also ein Irrglaube, man könne geringwertige Sachen einfach „mitnehmen“ ohne eine Strafe befürchten zu müssen.

Fremdes Geld darf sich ohnehin niemand aneignen, egal wie hoch die Summe ist.

Was sind die Faktoren der Veruntreuung und Unterschlagung?

Für den Vorwurf der Tat der Veruntreuung und Unterschlagung müssen vier Faktoren vorhanden sein und nachgewiesen werden:

  • Zwischen den beiden Parteien muss eine treuhänderische Beziehung bestehen.
  • Der Täter muss das Eigentum durch diese Beziehung erworben haben, und nicht auf andere Weise.
  • Der Täter muss das Eigentum übernommen oder auf eine andere Person übertragen haben.
  • Die Handlungen erfolgten absichtlich.

Einige Beispiele für Unterschlagung durch Mitarbeiter

Beispiele für eine solche rechtswidrige Zueignung durch Mitarbeiter sind der Bankkassierer, der Einlagen einnimmt, der Buchhalter, der Kundenrückerstattungen für sich selbst behält, der Anwalt, der die Gelder auf einem Treuhandkonto für sich selbst verwendet, und der Lohnbuchhalter, der nicht den richtigen Betrag an Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben abführt und stattdessen für sich behält.

Mitarbeiter im Einzelhandel können Waren mitnehmen. Diese besondere Form ist weit verbreitet und wird in der Branche als „Schrumpfung“ bezeichnet. Eine weitere häufige Form der Unterschlagung im Einzelhandel sind Geschenkgutscheine. Sie lassen sich leicht entwenden und durch einen Dritten nutzen.

Besonders „beliebt“ bei den Tätern ist jedoch Geld. Besonders in Bäckereien, Apotheken oder ähnlichen Geschäften ist es Geld, das aus der Kasse verschwindet. In anderen Firmen ist die Trinkgeldkasse, die Portokasse oder welche auch immer plötzlich leer, obschon nur eigene Mitarbeiter dazu Zugang hatten.

In einem solchen Fall drohen nicht nur eine Strafe und Folgen nach dem Strafrecht, sondern auch nach dem Arbeitsrecht, denn die fristlose Kündigung  ist fast immer die Folge.

Wie erkennen Sie Unterschlagung von Mitarbeitern?

Unterschlagung kann manchmal schwer zu erkennen sein, da der Mitarbeiter eine gewisse Handlungsbefugnis erhält und Entscheidungen für das Eigentum trifft, das er nimmt. Sie kann jedoch im Laufe der Zeit erkannt werden, wenn bestimmte Verhaltensmuster auftreten. Einige Anzeichen typische Anzeichen für diese Straftat sind:

  • Unvollständige Bankgeschäfte, insbesondere Geschäftseinlagen
  • Unvollständige Buchhaltungsunterlagen
  • Geänderte Belege oder fragwürdige Unterschriften
  • Große Kredite oder Vorteile, die an einen Kunden vergeben werden (der Kunde kann mit dem Mitarbeiter zusammenarbeiten, um die Gelder zu bewegen).
  • Unnötige oder doppelte Ausgaben
  • Berichte oder Aussagen anderer Mitarbeiter
  • Veränderungen der Gewohnheiten oder des Lebensstandards eines Mitarbeiters

Liegt kein konkreter Verdachtsfall gegen einen bestimmten Mitarbeiter vor, dann sollten Sie sich auf Mitarbeiter mit treuhänderischer Verantwortung konzentrieren. Diese sind in der Regel in der Buchhaltung zu finden und diejenigen Personen, die am ehesten die Möglichkeit der Zueignung haben.

Richten Sie auch Ihren Fokus auf Bargeldtransaktionen. Verlangen Sie, dass alle Bargeldtransaktionen so weit wie möglich aufgezeichnet werden.

Bewahren Sie wertvolle Gegenstände wie Bestände und teure Vorräte an einem sicheren Ort auf und schränken Sie den Zugang zu ihnen ein. Eine regelmäßig durchgeführte Inventur hilft, Differenzen zu erkennen.

In manchen Fällen kann die Unterschlagung mit diesen einfachen Mitteln entdeckt werden. Wenn jedoch der Täter nicht unmittelbar und zweifelsfrei erwischt wird, sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Was soll ich tun, wenn ich einen Mitarbeiter der Unterschlagung verdächtige?

Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, vermutete Fälle von veruntreuender Unterschlagung zu untersuchen. Wenn Sie einen Mitarbeiter verdächtigen, können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise:

  • Das Handeln des Mitarbeiters genauer überwachen
  • Befragung des Mitarbeiters zur Erlangung spezifischerer Informationen
  • Einholung von Zeugenaussagen von anderen Mitarbeitern
  • Überprüfung von Dokumenten und Aufzeichnungen auf Anzeichen

Als Arbeitgeber müssen Sie jedoch sicherstellen, dass Sie die Rechte des Arbeitnehmers nicht verletzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der verdächtigte Mitarbeiter besonderen Schutz genießt, wie es bei Behinderungen oder einer Funktion als Betriebsrat der Fall ist. Das heißt aber nicht, dass sich diese Menschen fremdes Eigentum widerrechtlich aneignen dürfen.

Die Nichteinhaltung ordnungsgemäßer Untersuchungsverfahren kann zu weiteren rechtlichen Komplikationen wie zu einer Klage des Mitarbeiters führen. Folglich gehen Sie unbedingt nach allen Regeln des Rechts vor, um nicht im Strafrecht oder gar dem Arbeitsrecht zu scheitern. Im Zweifel beraten Sie sich mit Ihrem Anwalt, damit der Strafverteidiger des Täters nicht obsiegt.

Detektei deckt Straftaten auf

Wenn die eigenen Maßnahmen nicht ausreichen oder Sie das Vertrauensverhältnis durch diese nicht beschädigen möchten, nehmen Sie externe Hilfe in Anspruch. Ein Privatdetektiv hilft, derartige Fälle zweifelsfrei aufzudecken und zu dokumentieren.

Hierzu stehen einer Detektei zahlreiche Mittel zur Verfügung. Das sind zum Beispiel

  1. Testkäufe
  2. Einschleusen verdeckter Ermittler
  3. Analyse von Fingerabdrücken
  4. Diebesfallen mit künstlicher DNA
  5. Videoüberwachung.

Insbesondere die Überwachung mit versteckten Kameras ist einer Detektei bei einem handfesten Verdacht auf eine strafbare Handlung zumeist rechtlich gestattet, sofern sie nur temporär erfolgt. Kommt es zum Diebstahl von Geld oder anderen Sachen, reden wir von einer rechtswidrigen Tat gemäß StGB, die den Einsatz von Kameras rechtfertigt.

Die Kosten für den Einsatz einer Detektei sind gut angelegt, denn Sie erhalten Gewissheit. Zugleich können Detektivkosten erstattungsfähig sein. Lässt sich der Tatbestand aufgrund eines konkreten Verdachts nachweisen und hat der Angestellte rechtswidrig gehandelt, so ist es denkbar, dass Sie ihn auf Schadenersatz zu verklagen. Zu dem Schaden gehören auch die Detektivkosten.

Gerne arbeiten wir bei unseren Ermittlungen Hand in Hand mit Ihrem Anwalt. Wir empfehlen stets einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

Arbeitet Ihr Personal in die eigene Tasche? Wir finden es für Sie heraus.

Schützen auch Sie Ihren Betrieb und Ihre Vermögenswerte sowie beweglichen Sachen vor Straftaten durch eigene Mitarbeiter. Wenn aus den eigenen Reihen Eigentum entwendet wird, hilft ein Detektiv diskret und effektiv, den oder die Täter zu überführen und das Vertrauensverhältnis in der Firma nicht zu belasten.

In den meisten Fällen bevorzugen Arbeitgeber vertrauliche Lösungen durch eine Detektei und möchten die Polizei nach Möglichkeit aus der Sache heraushalten.

Die ermittelnden Detektive sind später im Notfall Ihre Zeugen vor Gericht, wenn es keine außergerichtliche Lösung gibt. Sie lassen sich auch nicht von findigen Strafverteidigern aus dem Konzept bringen.

Stoppen Sie die Verluste und lassen sich von einem Detektiv beraten.

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