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Observation

Der Begriff Observation kommt von dem lateinischen Wort observare und bedeutet beobachten. Daher nennt man die Überwachung von Personen im Fachjargon auch Observation. Ein Detektiv muss bei einer Personenüberwachung grundlegende Dinge beachten. So ist beispielsweise die heimliche Beobachtung einer Person in ihrer Wohnung nicht statthaft. Ein Detektiv darf demnach nur die Dinge observieren, die in der Öffentlichkeit auch sichtbar sind.

Grundsätzlich muss nämlich jeder damit rechnen, dass er in der Öffentlichkeit durch andere Personen gesehen und sein Verhalten beobachtet und registriert werden kann. Nicht statthaft ist auch eine Überwachung in sogenannten Intimräume wie Toiletten, Umkleidekabinen, Ankleideräumen oder Personalsozialräumen mit Garderoben. Eine solche voyeuristische Beobachtung verletzt in der Regel das allgemeine Persönlichkeitsrecht der beobachteten Person, auch wenn es wenige Ausnahmeregelungen gibt.

Wenn es beispielsweise um die Observation von kranken Arbeitnehmern geht, oder um Außendienstmitarbeiter oder auch um den Partner, dann sind unsere Detektive Ihre zuverlässigen Dienstleister, die Observationen unauffällig, zielgerichtet und professionell durchführen. Welche diversen Möglichkeiten der Observation in Ihrem Fall machbar und ratsam wäre, erfahren Sie in einem unverbindlichen Gespräch mit einem unserer Privatdetektive, der Sie kostenfrei berät, wenn Sie die folgende Rufnummer kontaktieren:

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